Webdesign- Taschengeldaufbesserung - Rechtliches ?

N’Abend,

Ich und ein Freund haben über die Jahre die verschiedenen Websprachen (HTML, CSS, JS, PHP, …) gelernt anzuwenden. Dies wurde bekannt und eine Freundin hat uns gefragt ob wir die Seite für ihr Geschäft übernehmen könnten. Gesagt getan. Alles wunderbar.

Warum nicht mehr davon? Also schrieben wir uns eine Seite www.calumo.de, in der wir anbaten die Webseiten von kleinen Geschäften umzusetzen.

Was mich aber interessieren würde, dürfen wir das? Es ist mehr ein Hobby und dient nur dazu das Taschengeld ein wenig aufzubessern, ähnlich wie Zeitung austragen.

Wir sind beide 17 Jahre alt.

Gibt es etwas was wir beachten müssen?

Schon mal vielen Dank im Vorraus für die Antwort

Nimmo

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht richtig beantworten, da ich ausschließlich ehrenamtlich (für Vereine, Pfarrei, etc. ) tätig bin.
Sorry, das ich keine andere Antwort habe.

Viele Grüße
Sepp

Hallo guten Abend,

ist ja nett, dass Ihr mich dafür ausgewählt habt.

Eine verbindliche Auskunft kann ich nicht geben, aber ich glaube, das ist nicht einfach, wenn Ihr wirklich NICHTS falsch machen wollt. Das ist es schon für einen Volljährigen nicht. :smile:

Mit der Website seid Ihr ein Dienstleistungsanbieter wie jeder andere und müsst Euch auch den gleichen Regeln stellen.

Ich würde das Ganze rechtlich in 3 Bereiche aufteilen:

  1. Gewerberecht
  2. Steuerrecht
  3. Haftungsrecht

Zu 1. ruft einfach mal das Gewerbeamt bei Euch an und fragt, ob und wenn ja wie Ihr ein Gewerbe anmelden könnt. Die sind normalerweise recht freundlich dort.

Das gleiche macht Ihr am besten beim Finanzamt und fragt, wie das ist mit der Steuer.

Dann müsst Ihr ja für das, was Ihr macht, auch die Verantwortung übernehmen. Eure Auftraggeber müssen Euch, wie der Name schon sagt, einen Auftrag geben, der einem Vertrag gleich kommt. Und den könnt Ihr als Minderjährige nur mit Zustimmung der Eltern schließen.

Webseiten von Geschäften müssen nach dem Gesetz bestimmten Anforderungen genügen wie Impressum, Kontaktmöglichkeiten etc.

Es ist also insgesamt etwas anders als Zeitungen austragen. :smile:

Das solltet Ihr alles im Hinterkopf haben, aber lasst Euch den Spaß an der Sache dadurch nicht vermiesen!

Viel Erfolg!

Sorry das ist eine Sparte, ber der ich leider nicht weiterhelfen kann!

Wenn Ihr die ganze Geschichte zusammen auf die Beine stellen wollt, geht’s mit nem normalen Gewerbe nicht, denn das schließt man in der Regel als Einzelunternehmer ab. Da ihr ja zu zweit seid wird das nix.

Ihr braucht also eine GBR (Gemeinschaft Brüderlichen Rechts). Dazu braucht man keinen Vertrag, oder ähnliches. Jeder geht jeden Tag eine GBR ein, denn z.B. auch eine Fahrgemeinschaft kann eine GBR sein.

Ganz konkret: Ihr meldet ein Gewerbe auf die „NACHNAME DU & NACHNAME DEIN KOLLEGE GBR“ an. Kostet 20-30 EUR, je nach Region. Eine „Kleinunternehmerregelung“ ist wahrscheinlich sinnvoll für Euch. Damit spart Ihr Euch die Mehrwertsteuer und könnt die Dienstleistungen billiger anbieten. Dazu bitte nochmal google befragen.

Dann braucht Ihr noch ein Bankkonto. Bei der Bank mit dem Gewerbeschein auflaufen, das geht problemlos.

Die Einnahmen werden zu 50% aufgeteilt zwischen Euch. Rechtlich ist das standardmäßig so definiert. Einen Vertrag (schriftlich) braucht ihr übrigens nicht.

Wie das in Eurer Steuererklärung als Einnahme deklariert wird, müsst Ihr bei jemand anderem erfragen.

Hoffe ich konnte helfen :wink:

Hallo Ihr 2,
es gibt schon Einiges zu beachten, wobei ich auch nicht der Rechtliche Profi bin.
Aber Grundsatzthemen wie Datenschutz, Urheberrechte, Steuerliche (Gewerbliche Stuernr.), sind Alles Punkte welche man nicht ausser Acht lassen sollte. Am besten man suxcht einmal einen Fachkundlichen Anwalt auf, dann ist man auf der Sicheren Siete.
lG dETsmi