Webdesign verkauft -> Designer droht mit Anwalt

Hallo, ich habe ein Webdesign im Internet Privat gekauft nach ca. einem Jahr habe ich es zum Privat-Verkauf angeboten da ich es nicht mehr benötigt habe.

Nun fordert der Designer wo ich das Webdesign damals gekauft habe sofort das ich ihm das Geld vom Verkauf überweise oder er setzt Rechtlicheschritte ein.

Das ist doch so als würde ich Privat mein Alten Golf verkaufen da ich ihn nicht mehr benötige. Da kommt ja dann nicht der ehmalige VW Händel und sagt so geht das aber nicht ich will jetzt sofort das Geld von dem verkauf. Oder verstehe ich das falsch?

Ist er im Recht oder ich Recht?

Hallo PeterPan,

der Vergleich mit dem Golf zieht hier leider nicht.
Ob nun privat oder nicht privat, es wird wohl einen Kaufvertrag geben. Wenn der Designer das Geld für den Verkauf beansprucht, würde ich in erster Linie davon ausgehen, dass hier nicht das Design selber verkauft, sondern nur die Nutzungsrechte für das Design an Dich übertragen wurden.
Um Dein Autovergleich her zu nehmen, wäre dass wie wenn Du ein Leasingauto weiterverkaufst. Dann springt Dir die Leasingfirma auch aufs Dach.

Kaufvertrag nochmal lesen. Oder wenn Du es über eine Templateseite gekauft hast, deren AGB lesen.

Grüße
Heidi_Witzka

das ist eine interessante Frage.
Jetzt mal fiktiv gedacht: Wenn ich ein Webdesign verkaufe und mein Kunde verkauft es anschließend 20 mal weiter - ich glaube, da hätte ich wohl auch was dagegen. Ich könnte mir also vorstellen, dass er im Recht ist.
Das ist aber nur eine Bauchgefühl - leider kann ich die Frage nicht beantworten.

MfG

Hallo,

nein, bei einem Autokauf ist das etwas anderes. Dort ist man ja rechtmäßiger Besitzer des Gegenstandes.

Beim Kauf eines Webdesign im Internet gab es sicherlich Nutzungsbestimmungen, der Verkäufer hat seine Rechte an Sie persönlich übertragen. Wäre das Design mit hohen Kosten gekauft worden (Buyout, Unique), so wären alle Rechte bei Ihnen. Bei geringen Verkaufspreisen wird aber in der Regel nur die Nutzung übertragen und somit ein Weiterverkauf ausgeschlossen.

Also am besten noch einmal in den Bestimmungen nachlesen, unter Umständen hat der Designer Recht.

Mfg

Das hängt ganz davon ab, welche Linzensbestimmungen damals ausgehandelt wurden.
Das Problem an imateriellen Gütern wie Bilder, Programme, Designs etc ist, dass man diese selber nicht besitzt, sondern nur ein (wie auch immer geartetes) Nutzungsrecht eingeräumt bekommt.
Wie der Fall hier gelagert ist, ist also ohne Konsultierung eines Fachmanns nicht zu beantworten - was ich dir dringend raten möchte, denn Schadensersatzforderungen in diesem Bereich können schmerzhaft hoch werden.

man kauft ja das „webdesign“ nicht, sondern erwirbt ein nutzungsrecht daran. dieses kann unter umständen von einer weitergabe ausgeschlossen sein. das urheberrecht bleibt immer beim designer, daher hat er ein recht darauf, das nutzungsrecht zu bestimmen - das ist der unterschied zum autokauf. dein vw-händler würde aber auch ausflippen, wenn du einen wagen verkaufst, den du bei ihm geleased hast, so passt der vergleich besser.

kommt auf die agb des designers an. das ist eine frage für einen rechtsanwalt, vielleicht könnt ihr euch ja aussergerichtlich auf einen vergleich einigen

Hallo, Peter Pan, ich weiß ja nicht, was indem Kaufvertrag stand oder den AGB´s, aber ich weiss von anderen Firmen, die Software vertreiben, dass man nicht problemlos weiter verkaufen kann. Check doch mal den Vertrag, ggf. mu0t Du einen Anwalt fragen…

Hallo,

auch PeterPan sollte sich an die Gegebenheiten unserer Welt (respektive Wirtschaft) gewöhnen! :wink:

Sicherlicht hast Du „nur“ eine Lizenz erworben, das heißt ein Nutzungsrecht zu bestimmten Bedingungen. - Ein Weiterverkauf ist da in aller Regel ausgeschlossen.

Siehe Wikipedia zum Lizenz- und ganz besonders zum Urheberrecht! http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht + http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht#Urheberrecht

Weiter kann ich Dir da nicht helfen, denn…

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Bei Webdesign ist das etwas anders als bei Autos.
Ich bin aber kein Anwalt und habe in der Richtung auch keine Erfahrung. Zunächst sollte geklärt werden, ob sie das Webdesign zur Nutzung gekauft haben oder alle Rechte des Webdesigns gekauft haben. Aber wie gesagt ich bin da in rechtlichen Sachen kein Experte.
LG
Bruder TAK

Guten Tag PeterPan1090,
ob Du im Recht bist oder er, das entscheidet letztlich nur ein Gericht. Du willst wissen, wie Du Dich jetzt verhalten sollst, damit Du in einem Rechtsverfahren, das Dein Gegner möglicherweise anstreben kann, nicht verdonnert wirst.
Offizielle, und damit verbindliche, Rechtsauskünfte dürfen nur damit Beauftragte, also Rechtsanwälte, geben.
In Deiner Rechtsangelegenheit kommt es auf die Kaufvereinbarung, auf den Kaufvertrag oä an. Der muss dahingehend geprüft werden, ob Dein Weiterverkauf vertraglich okay war. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Beachte bitte, dass eine einfache Antwort, die Dir vielleicht von nichtfachlicher Seite gegeben werden kann, Dich im Nachhinein wesentlich teuerer zu stehen kommen kann als der sofortige Weg zur offiziellen Rechtsauskunft. Erkundige Dich einmal nach einer offiziellen Online-Rechtsauskunft. Du kannst bei einer solchen oft die erste Frage kosten- bzw gebührenfrei stellen. Dein Rechtsanliegen dürfte ohnehin nicht kompliziert sein. Ich rate Dir dringend, Dich nicht mit einer nichtprofessionellen Antwort zufriedenzugeben. So etwas kann im gegenteiligen Fall tief ins Auge gehen. Ich bin kein Jurist.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass alles gut wird.
Bis dahin viele Grüße,
der Diener der Weisheit

Hallo,
leider ist da keine einfache Antwort möglich. Zunächstmal ist der Inhalt des Kaufvertrages entscheidend und sollte es diesen nicht geben, ist zu klären ob ein Werksvertrag vorliegt und ob der Weiterverkauf gestattet ist.
Wenn die Sache an sich bezahlt ist kann ein Weiterverkauf nach meiner Meinung nicht ausgeschlossen sein. im Zweifel würde ich mir Beratung bei einem Rechtsanwalt holen der auf Internetrecht spezialisiert ist.

freundliche Grüße

Hallo, welche Nutzungsrechte hast Du mit dem Design erworben? Wurde im Vertrag der Weiterverkauf gestattet?

Auch wenn Du das Design gekauft hast, die Urheberrechte bleiben trotzdem beim Designer.
Wenn es um viel Geld geht lass am besten einen Anwalt den Vertrag prüfen. Der kann Dir auch genau sagen, was Du mit dem Design machen darfst und was nicht.

Hallo PeterPan

Also ich bin kein Rechtsanwalt, daher kann ich Dir Deine Frage aus rechtlicher Sicht nicht beantworten.

ich würde mal in den Vertrag schauen den Du mit dem Designer abgeschlossen hast, ob er alle Rechte an Dich abgetreten hat. Es ist sehr gut möglich das er tatsächlich auf das Geld Anspruch hat. Am besten suchst Du Dir hierfür einen Anwalt, wenn es um eine größere Summe geht.

Ich hpffe Du kannst Dich mit dem Designer einigen

LG Pipo