Hallo Gemeinde,
habe mal eine frage bezüglich der einordnung von webdesignern - erzielen die gewerbliche einkünfte oder solche aus selbständiger tätigkeit…ich weiss kein katalogberuf
danke für hinweise ggfs. mit quelle
gruß inder
Hallo Gemeinde,
habe mal eine frage bezüglich der einordnung von webdesignern - erzielen die gewerbliche einkünfte oder solche aus selbständiger tätigkeit…ich weiss kein katalogberuf
danke für hinweise ggfs. mit quelle
gruß inder
Hi !
hab mal kurz den „Schmidt“ 2002 bemüht. Zu Web-Designer findet sich zwar nichts. Aber zu Designer. Die Urteile sind alle schon etwas älter.
Fazit: Es kann eine 18er-Tätigkeit sein, wenn „künstlerisch“.
Ansonsten wohl eher bei 15 einordnen.
BARUL76
hi,
webdesigner = 18er, wenn er nur den entwurf / layout macht, ein 15er, wenn er auch das HTML programmiert, javaapps macht und ggf. auch die wartung des inhaltes übernimmt. ergo: ca. 5% aller „webdesigner“ sind tatsaechlich freiberufler, die meisten sind gewerbetreibende!
sinnvolle gestaltung: design als einzelunternehmer freiberufler, übernahme der programmierung und entwicklung durch die ein-mann-gmbh… das modell kenn ich aus der praxis.
mfg vom
showbee
danke - prima owT
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