Webdesigner gewerblich o. selbständig

Hallo Gemeinde,

habe mal eine frage bezüglich der einordnung von webdesignern - erzielen die gewerbliche einkünfte oder solche aus selbständiger tätigkeit…ich weiss kein katalogberuf

danke für hinweise ggfs. mit quelle

gruß inder

Hi !

hab mal kurz den „Schmidt“ 2002 bemüht. Zu Web-Designer findet sich zwar nichts. Aber zu Designer. Die Urteile sind alle schon etwas älter.

Fazit: Es kann eine 18er-Tätigkeit sein, wenn „künstlerisch“.

Ansonsten wohl eher bei 15 einordnen.

BARUL76

hi,

webdesigner = 18er, wenn er nur den entwurf / layout macht, ein 15er, wenn er auch das HTML programmiert, javaapps macht und ggf. auch die wartung des inhaltes übernimmt. ergo: ca. 5% aller „webdesigner“ sind tatsaechlich freiberufler, die meisten sind gewerbetreibende!

sinnvolle gestaltung: design als einzelunternehmer freiberufler, übernahme der programmierung und entwicklung durch die ein-mann-gmbh… das modell kenn ich aus der praxis.

mfg vom

showbee

danke - prima owT
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