Noch eine Frage an die Experten!
Hat ein Webdesigner vergleichbare Urheberrechte wie ein Architekt? Der muss doch, lt. meinem mageren Wissen, gefragt werden, wenn sein Gebäude umgebaut wird o.ä.???
Dankeschön!
Stephan
Noch eine Frage an die Experten!
Hat ein Webdesigner vergleichbare Urheberrechte wie ein Architekt? Der muss doch, lt. meinem mageren Wissen, gefragt werden, wenn sein Gebäude umgebaut wird o.ä.???
Dankeschön!
Stephan
vorweg ein nichtexperte.
also was ich so an Entscheiden gelesen hab (suche im web), wird hier natürlich stark differenziert, erstens zwischen webdesignern die ein Programm bedienen können und solchen die eine Seite wirklich gestalten.
der nächste Punkt ist dann natürlich noch, das oftmals die Urheberrechte von dritten verletzt werden, daraus kann sich dann eigentlich nach meinem Rechtsempfinden kein neues Urheberrecht begründen.
wenn wer ein Eigentumsdelikt begeht, es verändert, wirds noch lange nicht sein Eigentum.
Die Frage ist also ob die Webseitengestaltung eine wirkliche Eigenschöpfung ist.
wenn du willst ruf ich mir ein paar gute links in gedächtnis, aber ich bin mir sicher, das du über google fündig wirst.
einer fällt mir gerade ein, allerdings hab ich ihn nicht nochmals auf den Inhalt überprüft: http://www.laga.at
Ulrich
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Ein Architekt ist ein sog. verkammerter Beruf (Architekenkammer) und somit was die rechtl. Anerkennung betrifft, deutlich gegenüber andere Berufe hervorgehoben (auch steuerrechtlich als Freiberufler anerkannt). Die Rahmenbedingungen zu seinem Einkommen sind sogar rechtlich geregeln (HOIA = Honorarordnung der Architekten).
Es ist richtig, daß der Architekt immer gefragt werden muß, wenn ein Gebäude umgebaut werden soll. Ich halte davon nicht viel, denn als Eigentümer darf ich mit meinem Eigentum nach Gutdünken umgehen. Ich habe das Problem mal sehr einfach gelöst. Vorschlag des Bauträgers an den Architekten: Abbruch oder uneingeschränkte Zustimmung? Da beides sich gerechnet hätte, kam eine beleidigte Zustimmung. Es war natürlich auch klar, daß der „Künstler“ keinen weiteren Auftrag bekam.
Webdesigner usw. ist - rechtlich - eine Phantasiebezeichnung. Überspitzt gesagt, jeder der das Wort „html“ richtig schreiben kann, darf sich so nennen.
Was das Urheberrecht angeht, gelten ganz andere Spielregeln. Meine nobelpreisverdächtigen Worte, die ich gerade schreibe, unterliegen dem Urheberrecht und das 70 Jahre lang (nach meinen Tod!). Wenn also ein Webdesigner was bastelt, dann ist dies urheberrechtlich geschützt. So einfach ist das. Dazu braucht es keine Gleichstellung mit anderen Berufen.
Wer mehr zu Urheberrecht wissen will, schaue da nach, was ich immer empfehle. http://www.akademie.de in der Rubrik Online-Recht. Von da aus gibt es eine Menge Links zu weiterführenden Informationen.
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