Vor ca. 2 Monaten habe ich mich bei www.webprovider.com angemeldet [mit einer GMX E - Mail Adresse, aber richtigen DATEN => NAMEN usw.] und mir dort eine Domain xyz.net bestellt, weil ich dachte, daß der Service umsonst ist. Da stand überall FREE, FREE, FREE . . .
Doch ganz unten stand eine ganz kleine Klausel, daß es 70 $ kostet.
Doch nach ca. 1 Monat kam ein Brief, daß ich 70 $ bezahlen muß. Dieser Brief kam aus Amsterdam.
Daraufhin schrieb ich eine E - Mail in Englisch, daß ich nicht bereit bin, diesen Betrag zu zahlen und der Account bzw. die reservierte Domain sofort gelöscht werden soll. Doch dieser Brief blieb unbeantwortet.
Jetzt ist ein 2. Brief gekommen. Wahrscheinlich so eine Art Mahnung „FINAL NOTICE“!!
hm, ist so schwer zu sagen, schick mal die Site. Vielleicht ist das „FREE“ irreführend, vielleicht stimmen die AGB nicht, vielleicht existiert ein ausländischer Gerichtsstand.
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grundsätzlich hast du leider zu zahlen
falls du nicht zahlst, bleibt abzuwarten, ob die hier einen gerichtsstand begründen können. allerdings ist auch eine klage gegen dich im ausland möglich und kann, sofern der staat dem haager zwangsvollstreckungsabkommen angeschlossen ist, auch hier, wenn ein urteil vorliegt, vollstreckt werden.
es ist ein wenig pokerspiel und das wirtschaftliche risiko mußt du leider selbst abchecken.
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Das vorherige Posting stimmt net ganz! Du mußt nicht unbedingt bezahlen, denn wenn die Werbung irreführend (UWG) war auf der HP, so kannst du um die Zahlung „rumkommen“!
Allerdings ist dies eine „haarige“ Sache, wo wirklich nur ein Anwalt helfen kann, wobei dies natürlich auch die betreffende Firma weiß und sich einen Prozeß doppelt überlegen wird!
Aber das was ja irgendwie eigenartig ist,
daß mich da jeder anmelden könnte, oder?
Tja, das sind nun einmal die Risiken, die der Rechtsverkehr über ein elektronisches, unpersönliches Medium wie das Internet mit sich bringt, solange dieses Medium Authentizität und Unverfälschtheit elektronischer Erklärungen nicht standardmäßig gewährleistet. Langfristig Abhilfe verspricht hier allerdings vor allem die elektronische Signatur in der Form, in der sie durch das Signaturgesetz geregelt ist.
Zur Beruhigung sei darauf hingewiesen, daß im Streitfalle der Diensteanbieter den Beweis führen muß, daß Sie sich bei ihm angemeldet haben.