Webseite mit (fremden) Hörproben

Moin,

im Web betreibe ich einen kostenlosen Veranstaltungskalender, in den Vereine ihre Termine eintragen können.

Bei Chören bzw. Bands suche ich auf deren Webseiten nach Hörproben, um die beim Termin einzubinden / zu verlinken. So sieht’s im Firefox aus:

Erst bei Klick wird die Audiodatei geladen. Die Vereine freuen sich über diesen Service und sind einverstanden.

Aber für WAS GENAU zahlen die GEMA? Dass die Audio-Dateien angeboten werden oder dass sie auf einer bestimmten Domain angeboten werden?

Wenn ich NUR einen Link zur Audio-Datei anbiete, dürfte das die GEMA nicht berühren, aber mache ich mich GEMA-pflichtig, wenn ich sie im <audio> Tag einbinde?

Wohlgemerkt: Die Dateien werden immer vom Original-Server geholt, die Betreiber können die jederzeit ändern oder löschen. Ich habe auf meinem Server keine Kopien, nur ein Verzeichnis der URLs.

Gruß, Kurti

Zusatzfrage: Ab wann bis wann (Datum) bist du empfänglich für Weihnachtsmusik?

Viele Chöre haben saisonale Lieder, ich trage dann ein, von wann bis wann die erscheinen dürfen, Beispiel Weihnachtslied vom 1.11. - 27.12.

Ohne reingehört zu haben - für die Interpretation von GEMA-pflichtigen Stücken.

(Ich kenne nur die österreichische Lage, da heißt die GEMA halt AKM)
Sobald auch nur irgendwelche Daten eines lizenzpflichtigen Liedes über deine Website gehen, sofern dies nicht durch Einbettung eines bereits lizenzzahlenden Anbieters ist (z.b. embedded Youtube o.ä.), wird man zahlungspflichtig.