Webshop

hallo,
angenommen ich richte mir auf meiner privaten homepage einen kleinen webshop ein, wo ich einige wenige dinge verkaufe.

ab wann muss ich das beim finanzamt angeben?
wovon hängt das ab?

von der einnahmensumme? oder davon, ob ich nur privaten kram (im sinne von trödelmarkt oder ebay) oder auch neue dinge verkaufe? oder von den stückzahlen? oder muss man generell steuern für sowas bezahlen? habe keinerlei ahnung

danke für eure antwort
hbx

ab wann muss ich das beim finanzamt angeben?
wovon hängt das ab?

ob Du damit einen Gewinn erwirtschaftest, bzw. die Absicht hast einen Gewinn zu erzielen.

Also: Einmal den privaten PKV verkaufen: privat
Und: Regelmäßig irgendwelchen Trödel verkaufen: gewerblich

Gruß
Marian

Also: Einmal den privaten PKV verkaufen: privat
Und: Regelmäßig irgendwelchen Trödel verkaufen: gewerblich

hi marian,

trödelverkauf ist nur dann gewerblich, wenn einkuenfteerzielungsabsicht vorliegt. zusaetzlich muss der rahmen der privaten vermögensverwaltung überschritten werden.

d.h. erst wenn trödel angekauft wird um ihn wieder zu verkaufen, und dann auch noch ein gewinn erzielt wird, erst dann ist es gewerblich.

wenn nur der eigene müll aus dem keller für appel & ei verkauft wird, dann ist das steuerlich irrelevant, auch wenn „gewinne“ erwirtschaftet werden!

gruss vom

showbee

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danke Euch! (o.T.)
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