Allerdings bin ich mir hier unsicher über die Pflichten des
Verkäufers. Bin ich verpflichtet das Alter jedes Käufers zu
Prüfen?
Du kannst unteranderem, wenn Du Dich mit Websites auskennst, eine Personalausweissprüfung mit einbauen.
Klar da nimmt man den Ausweiss von Mama und Papa, aber wenn Artikel bestellt werden, kann man es ja bei manchen Lieferdiensten so machen, das der Paketdienst sich den Perso zeigen lässt.
Stimmen die Daten dann nicht kommen die Artikel zu Dir zurück und Du kannst dann eine Anzeige wegen Betrugs (§241 StGB) machen.
Stimmen die Daten dann nicht kommen die Artikel zu Dir zurück
und Du kannst dann eine Anzeige wegen Betrugs (§241 StGB)
machen.
Der 241 ist Bedrohung: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__241.html
Leider paßt der Betrug auch nicht http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Denn zum Betrug gehört ja, dass man einen Vermögensschaden hervorrufen will, den es aber in der Konstellation nicht gibt. Der Kunde will ja bezahlen. Er hat halt nur nicht das passende Alter.
Umgangssprachlich mag das „Betrug“ sein, aber nicht im juristischen Sinne.
Okay Okay §263 StGB wobei es Vorspielung falscher Tatsachen,
also kann man daraus einen Betrug machen
Nein, das ist immer noch falsch. Es fehlt am Vorsatz, das Vermögen des anderen zu schädigen (wenn wir mal voraussetzen, der Minderjährige habe das Geld).
Wobei es in Wahrheit noch etwas anders verläuft, da der Käufer minderjährig und somit beschränkt geschäftsfähig ist.
Ich hab grade mal auf dem Beate-Use shop geschaut. Das einzige, was dort ab 18 ist, dürften ja die DVD Filme sein. Bis in den Warenkorb und anschließend zur Ameldung kommt man, aber es mag ja sein, dass das Alter anschließend noch geprüft wird.
Ich habe derzeit einen Testshop von STrato, hier habe ich nichts dergleichen gefunden. Auch habe ich schon einige Anfragen nach Strato geschickt, aber man kennt das ja warten warten warten
PowerPlus XL ist ein normales Homepage-Paket - kein Shop
System
Nein wirklich???
Da sieht man mal das einige zu faul sind den ganzen Thread zu lesen.
Was habe ich denn am 13.01.2009 um 17.00Uhr irgendwas geschrieben, das es im HP Paket möglich war ob es bei ShopSystemen auch möglich ist könnte ich mir vorstellen, wenn es im HP Programm schon so läuft -.-
du kannst einen Onlineshop mit Ü18-Artikeln betreiben. Dein Internetauftritt darf nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen (keine sexuellen Handlungen auf den Bildern etc.).
Die reine Abbildung eines Dildos zum Verkauf verstößt nicht gegen das Gesetz. Hardcore-DVD-Abbildungen haben in einem für Jugendliche zugänglichen Onlineshop nichts verloren.
Selbst die Personalausweisprüfung reicht vor dem Gesetz nicht aus. Am sichersten ist das Post-Identverfahren (wenn auch sehr kompliziert) oder ein Jugendschutztor. Aber für einen Onlineshop eigentlich nicht nötig.
Ich empfehle dir, die Seite von einem Jugendschutzbeauftragten (JSB) bewachen zu lassen. Erkundige dich mal und schau auf anderen Seiten.
Wenn du eine zuverlässige und kompetente JSB benötigst, kannst du mir gern eine Mail schicken.