Hallo zusammen,
angenommen, jemand aus Deutschland erstellt im Auftrag einer ausländischen (Österreich) Firma deren Website.
Ist es richtig, dass er eine Rechnung ohne MwSt (sog. „Ausfuhrlieferung“) schreiben kann. Beide (Lieferant und Kunde) haben eine USt-Ident-Nr.
Oder geht das nur für „Waren“? Webdesign ist ja eine Dienstleistung, welche im Inland für ein ausländisches Unternehmen erbracht wurde.
Danke für Eure Einschätzung.
Lg,
Daniel
hallo mike,
die erstellung der webite ist eine sonstige leistung im sinne von § 3a (4) nr. 14 ustg. nach § 3a (3) ustg ist der ort der sonstigen leistung dort, wo der empfänger der sonstigen leistung sein unternehmen betreibt. also in österreich. somit ist die sonstige leistung in deutschland nicht steuerbar und unterliegt damit auch nicht der deutschen umsatzsteuer.
gruß
monia
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist es richtig, dass er eine Rechnung ohne MwSt (sog.
„Ausfuhrlieferung“) schreiben kann. Beide (Lieferant und
Kunde) haben eine USt-Ident-Nr.
hi,
nachhilfe in umsatzsteuer „tut not“! liefern kann man nur waren, was hier vorliegt ist eine dienstleistung (nach UStG eine „sonstige Leistung“).
hier ermittelt sich der ort der lieferung mutmaßlich nach § 3a Abs. 3 / Abs. 4 Nr. 1, 2, 4, 14 UStG
nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__…
damit liegt steuerbarkeit in deutschland nicht vor, wenn der empfänger umsatzsteuerunternehmer in AT ist und eine ösi-st-id nr. vorlegen kann.
die umsatzsteuer ist dann in AT zu zahlen.
gruss vom
showbee
Vielen Dank für Eure Antworten, war sehr aufschlussreich.