Hallo,
ich führe ein kleines Umzugsunternehmen. Für eine Lizenz, die ich beantragen möchte, muss ich Eigenkapital in Höhe eines festgelegten Betrags nachweisen. Jetzt suche ich gerade nach Werten innerhalb meines Unternehmens, die ich hierfür ansetzen kann.
Dabei ist mir u.a. auf meine Website in den Sinn gekommen. Diese wird gerade erstellt und kostet summa summarum ca. 2.000 EUR. Dieser Preis liegt noch deutlich unter dem marktüblichen, bezogen auf die Funktionen und den Umfang der Seite.
Meine Frage: Kann ich einen bestimmten Wert dieser Website bei der Berechnung meines Eigenkapitals berücksichtigen? Falls ja, welchen Wert - 2000 EUR oder ggf. sogar einen höheren Wert, der sich am marktüblichen Preis orientiert?
Da fallen mir noch andere „weiche Werte“ ein:
- Das Corporate Design meiner Firma wurde von einer Agentur entwickelt.
- Ein Unternehmensname wurde entwickelt und als Marke beim Marken- und Patentamt geschützt.
Kann ich diese Werte in irgendeiner Höhe in die Berechnung meines Eigenkapitals einfließen lassen?
Ich bedanke mich und freue mich auf Antworten!
Gruß
Roman
Hallo Roman,
tut mir leid mit diesem Thema habe ich mich noch nie beschäftigt.
Viele Grüße
volker
Hallo Roman,
wie ich verstanden habe führst Du dein Unternehmen als Einzelunternehmer, keine Kapitalgesellschaft und wahrscheinlich keine Buchführungspflicht.
An Bargeld bzw Bankguthaben mangelt es anscheinend auch. Sonst wäre es ja kein Problem mit dem Nachweis.
An deinen Stelle wurde ich eine Proformabilanz erstellen. Auf der Aktivseite (links) solltest Du dann die Gegenstände des Anlagevermögens (Abschreibung f.Abnutzung nicht vergessen)(auch immaterielle: die Webseite, etc.), Waren, ggf.Forderungen, Bankguthaben angeben.
Auf der Passivseite (rechts) Fremdkapital, ggf. Verbindlichkeiten.Die Differenz zwieschen den Aktivposten und Fremdkapital (verbindlichkeiten gehören auch dazu) wäre dann das Eigenkapital. Dieses wird auch auf der Passivseite ausgewiesen, über den Fremdkapital.
Kann aber sein das eine Bestätigung durch den Steuerberater verlangt wird. Dann muß mann eben zum Steuerberater.
Hallo Gregor,
danke für deine Antwort. Ja, ich bin Kleinunternehmer. Bargeld/Bankvermögen ist z.T. vorhanden, reicht aber nicht aus, weshalb ich andere Werte hinzuziehen muss.
Die Idee der Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva
war mir vom Grundsatz her bewusst.
Meine Frage zielte eher darauf ab, zu erfahren, ob ich überhaupt, und falls ja wonach sich der Betrag richten sollte, mit dem ich meine Webseite (sowie ggf. meine eingetragene Unternehmensmarke und mein Corporate Design) als Aktivposten berücksichtigen kann.
Am einfachsten zu berechnen wäre dies anhand der Kosten.
Markenanmeldung hat 300 EUR gekoste.
Website: 2.000 EUR
Corporate Design: 1.000 EUR
Anders formuliert: Kann ich diese Beträge für die genannten Positionen als Aktivposten übernehmen (Abschreibung mal außen vor)?
Kann ich ggf. höhere Beträge ansetzen, da das Design z.T. als Gefälligkeit eines Bekannten (Mitinhaber einer renommierten Werbeagentur) gratis von einer bei ihm angestellten Art-Directorin erarbeitet wurde - somit der von mir gezahlte Betrag deutlich niedriger ist als der Wert der erbrachten Leistung?
Danke für dein Feedback.
Lieber Roman, ich bin von der Frage leider überfordert. Meinst du, dass du die Firmenwebsite als Stammkapitalteil bei einer Gründungsform als Sachwert eintragen lassen möchtest?
Ich vermute, dass dies nicht geht, weil im Fall einer Insolvenz auch der Wert der Website Null ist (der Insolvenzverwalter kann sie ja keinem verkaufen, der Inhalt war ja auf dein Unternehmen bezogen.)
Ich weiß nicht, ob z.B. in so einen protokollierten Vermögenswert, der ja genau beschrieben sein muss, dann auch Quellcode und Umprogrammierungsmöglichkeiten reingehören . Und wer will die Adresse (Namen) bei der DENIC kaufen?
Also, ich habe keine guten Antworten auf Lager, wünsche dir aber viel Glück!
LG B.W.
Hallo Roman,
eigentlich werden Gegenstände höchstens mit Anschaffungs, oder Herstellungskosten aktiviert. Ein höherer Wert ist grundsätzlich (handelsrechtlich) nicht zulässig. Aber Du bist ja nicht buchführungspflichtig, also kann man versuchen einen Marktwert anzugeben. Was wäre die Website Wert wenn Du diese jetzt veräußern wurdest? Kann man das belegen?
Hallo, Roman, diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten! Ich hoffe, Du findest noch jemanden.Gruß Bettina
OK. Ich werde mich informieren, wo ich den Wert meiner Website samt Design und Markeneintrag schätzen lassen kann.
Vielen Dank für Eure Antworten!