Website erstellt: Wem gehören Zugangsdaten zur Vereinshomepage?

Hallo,

ich hätte folgenden fiktiven Fall.

Zur fiktiven Vorgeschichte:
Manni Muster hat vor drei Jahren im Verein lustige Vögel (VlV) das Amt des Webmasters übernommen. In dieser Zeit hat MM die Seite komplett neu erstellt und aufgebaut. MM ist die einzige Person, die die Zugangsdaten zur Homepage Administration hat.

Nach drei Jahren hat er das Amt im Juni 2015 abgegeben und es ist zu Bernd Beispiel übergegangen. Jedoch ist Manni bisher der Aufforderung die Zugangsdaten an Bernd zu übergeben nicht nachgekommen. Er reagiert auf keine Anfragen. Weder die von Bernd, noch die vom Vereinsvorstand vom VlV.

Wir gehen mal davon aus, dass im Vorfeld keine besonderen Absprachen bzgl. Eigentum an der Homepage getroffen wurden (man vertraut sich ja…)

Hier meine Fragen:

  • Wenn die Hompageerstellung als „Vereinsamt“ ausgeführt wird, hat der alte Webmaster dann „Eigentumsrechte“ an der Homepage & den Zugangsdaten?
  • Hat der Verein eine rechtliche Handhabe, den alten Webmaster zur Herausgabe zu „zwingen“? (worst case: die Homepage müsste komplett neu erstellt werden, da nur noch rudimentäre Pflege möglich wäre)
    -welche Möglichkeiten gibt es, sich zukünftig davor zu schützen: Abtretungserklärung des geistigen Eigentums innerhalb der Homepage an den Verein oder so?

Das die Zugangsdaten zukünftig durch den VlV selbst verwaltet würden, steht natürlich außer Frage.

Vielen Dank für eure Infos!

LadyN

Hi,

my 2¢ …:

Viel interessanter wird es, wenn man beim Vereinsnamen ein e streicht und ein n hinzufügt. SCNR … :joy:

Zum Thema:
In wessen Auftrag ist die zur Webseite gehörende Domain registriert worden?
Wer zahlt und wer ist eingetragender Admin?

Was für Material ist upgeloadet worden, insbesondere: Wer hat die Rechte an eventuellen Bildern oder Dokumenten, die auf der Seite abgegriffen werden können. Wer ist der Urheber der Texte?

Das wäre per-se zwar schlecht, aber wir gehen hier mal davon aus, dass der Inhalt im Auftrage des Vereins erstellt worden ist (und auch nur Bilder auf der Seite stehen, für die der Verein alle Rechte besitzt). Oder hat Manni sich das alles alleine aus den Fingern gesogen? Hat er Geld dafür bekommen (z.B. im Rahmen eines „kleinen“ Vertrages oder einer geldwerten Leistung (Flasche Wein, etc…))?

Von diesen Fragen hängt es mMn ab, wie viele der ihm ursprünglichen zustehenden Rechte noch zustehen und welche er „implizit“ abgegeben hat. Auch könnte das Thema Bearbeitungsrecht dem Verein hier einen Strich durch die Rechnung machen.

Generell sollte man eine rechtlich valide Vereinbarung schließen, die die benötigten Rechte, einschließlich der Bearbeitung umfasst. Sofern man sich nicht auf Vorlagen aus dem Internet verlassen möchte, kann damit auch jeder RA beauftragt werden (Die Kosten dafür sind nicht hoch)

Gruß
HH

Hier ist ein ähnlicher Fall auf frageinenanwalt:

Wie schon erklärt ist das Urheberrecht ganz wichtig. Wer hat die Texte geschrieben und Bilder gemacht. Dann muss die Domain natürlich dem Verein gehören etc. S.o. bei hal9000