hallo w-w-w-gemeinde,
angenommen, „A“ erstellt eine website mit komplett abgestimmten layout (hintergrundbilder selbst von „A“ gebastelt etc) und „A“ findet eben dieses hintergrundbild auf einer anderen webseite von „B“ wieder. „A“ kennt „B“ nicht, „A“ wurde nie gefragt, ob er dieses bild freigibt, es ist einfach runtergeladen worden.
„A“ möchte aber, daß „B“ dieses „A“-hintergrundbild nicht verwendet.
wie soll sich „A“ verhalten?
verstößt „B“ gegen das urheberrecht?
katja
Hi katja,
wenn es sich um ein gestaltetes Bild handelt, (also nicht einfach nur eine
Programmanwendung ist) wie zb. ein Foto, oder eine Zeichnung etc., dann verstößt
B gegen das Urheberrecht.
Selbstverständlich hat dann nur A das Recht dieses Bild zu verwenden.
Was A tun soll ist hingegen wieder eine schwierige Sache, die davon abhängt wie
wichtig A es ist dass B die Verwendung unterläßt und ob B Geld hat.
Ich würde als A einfach B einmal anrufen oder anmailen, die Unterlassung fordern,
dann wird B sich entweder äußern, schweigen oder das Bild herausnehmen.
Falls es A um Schadensersatz geht, hilft vermutlich nur anwaltliche oder
gerichtliche Hilfe.
Als A würde ich zuerst Screenshoots machen, und B dann erst einmal selbst
kontaktieren.
Vielleicht lässt es sich ja auch ohne zu streiten erledigen.
Wichtig für A ist es halt auch noch beweisen zu können, dass A der Urheber ist.
(und B der Dieb und nicht umgekehrt)
offl.