Websolutions & -hosting: Welche Versicherungen?

Schönen guten Tag,

ich werde mich nun bald nebenberuflich mit Websolutions & -hosting selbstständig machen. Das umfasst z.B. das Erstellen von Webprojekten, installieren von Scripts und auch als Zusatzleistung Hosting.

Nun bin ich gerade bei den Gedanken VERSICHERUNGEN angekommen. Welche Unternehmensversicherungen sind da ratsam bzw überhaupt notwendig? Es gibt ja spezielle IT-Haftpflichtversicherungen, die mitunter auch nicht gerade günstig sind. Da frage ich mich: Ist sowas bei einem so relativ kleinen Unternehmen, das ganze wird nur ein Einmann-Betrieb evt mit ein paar freien Vermittlern, maximal dann mal noch einen Mitarbeiter, überhaupt nötig? Es sind ja lediglich relativ kleine Projekte, nichts riesiges wie ein Firmennetzwerk oder Entwicklung von komplexer Software. Dann kann man ja immer noch Upgraden.

Man muss dazu sagen, der Leistungsumfang dieser Versicherungen ist schon attraktiv. Gerade Dinge wie Datenverlust durch Fehlbedienung, verpasste Backups oder Hardwarecrash können ja mitunter vorkommen.

Aber: Sind diese Risiken evt. durch eine AGB für den Inhaber des Unternehmens entschärfbar? Ich denke da momentan gerade an Risiken wie Hacking, Fehlbedienung, Crash… Oder ist dann bei einem Haftungsausschluss in genannten Fällen immer noch der Inhaber haftbar? Dann wäre ja nur ein wesentlich günstigerer Rechtsschutz ausreichend, falls der Kunde doch auf sein Recht besteht.

Fragen über Fragen, für Eure Hilfe bedanke ich mich schonmal im Voraus!

MfG, Energy

Hallo Energy,

für den gesamten IT-Bereich gibt es momentan nur noch eine Handvoll Versicherungsgesellschaft die „vernünftigen“ Versicherungsschutz anbieten.

Generell solltest Du Dich vorrangig um die Geschichte der Haftpflichtversicherung kümmern - denn diesen Bereich wirst Du nie mit Sicherheit unter Kontrolle haben (da der Geschädigte den Ton angibt).

Problematisch bei den von Dir genannten AGBs und der Haftungsbeschränkung ist deren Auswirkung auf den Versicherungsschutz. AGBs sind vertragliche Vereinbarungen und somit nicht Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Ich möchte Dir hierzu einen kleinen Einblick der Praxis mitgeben:

Ein Unternehmen hat in seinen AGB´s einen Haftungsausschluss vereinbart und sich somit auf die „sichere“ Seite begeben wollen. Der Geschädigte zeigte sich mit dieser Klausel der AGB´s natürlich nicht zufrieden und Klagte entsprechend vor Gericht. Die Richter kamen daraufhin zu dem Ergebnis, dass der verankerte „Haftungsausschluss“ nichtig sei und er für den Schaden einzustehen habe. In der späteren Regulierungsverhandlung mit dem Haftpflichtversicherer stellte sich dann heraus, dass dieser von den Vereinbarungen der AGB´s nichts wusste - und somit auch nur einen Teil der Entschädigungssumme übernehmen wollte (Begründung: teile der per Gericht festgesetzten Entschädigung übersteigen die gesetzliche Haftung - da aus Vertrag).

Es ist in Deinem Fall nicht nur wichtig, dass der Versicherungsschutz passt - es muss vielmehr auch die möglichen Zugangswege für Schadenersatzansprüche geprüft werden. Das ist gerade im IT-Bereich oftmals ein ganz heißes Thema.

Aus meiner Sicht ist eine persönliche Beratung unumgänglich - Du solltest daher einen unabhängigen Spezialisten ins Boot nehmen und Deine AGB´s durch einen Rechtsanwalt prüfen (am besten noch aufsetzen lassen dann ist eine Mithaftung möglich) lassen.

Beste Grüße

Andreas-Christoph Amm
www.ammundpartner.com