Liebe/-r Experte/-in,
mir ist bekannt, dass die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung nur als Sonderausgaben abgezogen werden können. Aber was ist mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 Euro? Wird er einfach nicht angesetzt? Die Ausbildungsvergütung zählt immerhin zu den Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Bin mir nicht ganz sicher, wie ich bei dieser Frage als Experte auftauchen konnte - habe bei diesen Themen wirklich absolut keine Ahnung. Sorry.
mir ist bekannt, dass die Aufwendungen für die erstmalige
Berufsausbildung nur als Sonderausgaben abgezogen werden
können. Aber was ist mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von
920,00 Euro? Wird er einfach nicht angesetzt? Die
Ausbildungsvergütung zählt immerhin zu den Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit.
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten, bitte wende Dich an einen Experten für Steuerfragen.
Ich kann Dir nur soviel sagen, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in der Steuererklärungen vom steuerpflichtigen Gehalt bzw. Einkommen abgezogen wird.
(Wenn Du in Ausbildung bist, wird keine Steuer vom Azubi-Gehalt abgezogen und so erhälst Du auch keine Steuer vom Finanzamt zurück.)