eine kurze Frage, nehmen wir mal an der Vermieter hat vor ca. 4-5 Jahren den Kabelempfang komplett auf Digital umgestellt und Versorgungsverträge mit einen größeren Deutschen Kabelbetreiber geschlossen.
Nun hat man als guter treuer Mieter natürlich noch Zusatzprogramme, Internet und Telefon ebenfalls hierüber abgeschlossen.
Jetzt kommt der Vermieter aber auf die Idee den kompletten Kabelanschluss umzustellen auf Satelit. Und Informiert die Mieter das weder Telefon, Internet und Zusatzprogramme nach der Umstellung möglich sind und man sich für Telefon und Internet einen neuen Anbieter suchen soll.
Meine Fragen hierzu lauten:
welche Fristen zur Ankündigung muss der Vermieter einhalten, reicht hierbei 1 Monat.
Was ist mit den Kosten, die den Mieter entstehen durch wechsel der Anbieter (z.B. Anschlussgebühren oder höhere Kosten einen Vergleichbaren TV und Internetanschluss zu bekommen)
Wenn es den neuen Telefonanbieter nicht möglich ist, innerhalb der Frist von 1 Monat den Anschluss zu legen, kann man Mietminderung gültig machen für diesen Zeitraum?
MoinMoin!
So geht das leider nicht! Der VM ist zwar gesamtschuldnerisch dem Kabelnetzbetreiber in der Haftung - aber SIE sind der Vertragspartner. Und gegen ihren Willen darf der VM gar nichts an Ihrer Vertragsgestaltung machen. Und da Sie das Recht auf freie Wahl des Anbieters haben, darf der VM auch nichts zu Ihrem Nachteil machen.
Also: Der VM muß Sie erstmal höflich fragen und dann zur Umstellung auf Schüssel Ihre Genehmigung einholen.
Punkt!
Ich -auch als VM- hatte genau das gleiche Problem, denn ich wolle von dieser „Gangsterfirma“ UnityMedia weg und stattdessen eine Schüssel für alle im Haus aufstellen. Hätte zwar einiges an Investition gekostet, aber ich hätte dann nichts mehr mit denne zu tun.
Und da lernte ich das, was ich Ihnen oben schrieb…
Gruß
MK
Was mich nur verwundert ist, das mein Kabelbetreiber zwar meinte man hätte in so einen Fall ein Sonderkündigungsrecht aber ansonsten kann man nichts machen, da die Wahl des Betreibers des Netzes beim Vermieter liegt.
Jedoch weiß man halt nie wieviel die Hotline Mitarbeiter über sowas wissen.
Kabelanschluss ist ein komplexes Thema.
Das Blöde ist die Tatsache, daß nur der Hausbesitzer direkt einen Kabelanschluss mieten kann.
Wie es sich anhört, wohnt wohl der Vermieter mit im gleichen Haus und will jetzt alles für sich umstellen und die Leidtragenden sind die Mieter.
Fristen : 1 Monat sollte schon drin sein bei ausführlicher Information über die Angebote und Konditionen des neuen Providers.
Hier ist man leider gezwungen alles zu akzeptieren
Mietminderung ist nur bei einer eingeschränkten Nutzung der Mietsache möglich.
Da kann ich nur den Rat geben alle Dienste ganz schnell auf den neuen Provider umzustellen.
Beste Grüße
hardy
Hab mir schon gedacht das man da nichts machen kann.
Ich hab jetzt erstmal trotzdem einspruch eingelegt, mit der Begründung das es eine mietsvertragliche Nebenpflicht ist, den Vermieter nicht schlechter zu stellen. Da die Einführung einer Satelitenanlage zu meinen Nachteil wär, würde ich dies nicht zustimmen.
Immerhin wurde das Haus vor 5 Jahren mit Kabeldigital versorgt und vom Vormieter die möglichkeit von Internet und TV über Kabel angepriesen. Somit hätte es der jetzigen Wohnungsgesellschaft bewusst sein müssen das einige Mieter dies Nutzen und da sie innerhalb von 4 Jahren nicht einen hinweis gegeben haben sehe ich dies als Schlechterstellung an die meiner Zustimmung bedarf.
Glaube zwar nicht das ích erfolg hab und hab mich auch schon nach alternativen heute umgesehen aber ein wenig ärgern kann man sie ja noch.
Ich bin kein Rechtsexperte.
Aber soweit mir bekannt ist, sind Verträge die der Mieter abschließt, nicht Sache des Vermieters. Wenn er die Empfangsart (vielleicht aus Kostengründen umstellt) ist dies seine Sache. Hast Du zusätzliche Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen, ist dies Deine Sache. Wenn er Dir noch eine Kündigingsfrist einräumt, ist dies wahrscheinlich sehr kulant.
Weiter kann ich Dir da auch nicht helfen.
Gruß Knorbel57
Der Vermieter kann nicht gegen den Willen vom Kabelanschluss auf SAT umstellen, WENN der Mieter deshalb neue Empfangsgeräte (SAT-Receiver) braucht.
Wenn der Mieter aber KEIN anderes Empfangsgeräte braucht, dann braucht der Vermieter KEINE Erlaubnis vom Mieter.
Der Vermieter muss lediglich den „Zustand“ aufrechterhalten, der bei der Anmietung gegeben war. D.h. er muss - wenn diese Programme noch ausgestrahlt werden - den Empfang nur der TV-Programme gewährleisten, die bei der Anmietung empfangen werden konnten.
Für zusätzlich Nutzungen des Kabelanschluss durch den Mieter (Zusatzprogramme, Internet und Telefon) ist der Vermieter NICHT zuständig!
Demnach muss der Vermieter auch keine Ankündigungsfristen einhalten, Sachdenersatz leisten o.ä…
das Stimmt zwar, aber wenn der Vorvermieter diese möglichkeiten angibt und den Mieter freistellt diese zu nutzen ist damit eine zustimung des Vermieters vorhanden an die sich auch der jetzige Vermieter halten muss.
Einfach ausgedrückt hat der Vermieter explizit auf die möglichkeiten hingewiesen das dies möglich sei und somit auch gewollt von Vermieter. Denn mit diesen hinweis hat er doch das Angebot welches er den Vermietern zur Verfügung stellt von reinen TV empfang auf Internet und Telefon über Kabel erweitert.
Wenn dies jetzt nicht mehr möglich ist weil die technischen gegebenheiten nicht mehr vorhanden sind stellt dies eine Benachteiligung da.
Weiterhin müsste den jetzigen Vermieter dieses Schreiben bekannt sein, wodurch er annehmen kann das solche Verträge existieren.
Die Umstelung selbst ist den neuen Vermieter schon seit jahren Bekannt aufgrund langlaufender Verträge, hätte er da nicht schon eine hinweispflicht gehabt das diese Option zukünftig nicht mehr möglich ist.
Es kommt darauf an, was der erste Vermieter tatsächlich ZUGESICHERT hat.
Wenn der erste Vermieter dem Mieter nur die Möglichkeit(en) eingeräumt bzw. zugelassen / geduldet hat, dann ist das keine Zusicherung einer Eigenschaft der Mietwohnung.
Es ist nicht möglich bei einem Kabelvertrag des Vermieters, dass der Mieter diesen erweitern kann!
Neben den Empfang dieser Programpakete ist sowohl der Empfang der neuartigen Multimediadienste als auch der geplante kostengünstige Zugang zum Internet über Breibandkabel gewährleistet.
z.B.
Kabel Higspeed
Besonderer Vorteil der Digitalisierung ist aber Kabel Phone…
Aus einer solchen Aussage kann ich doch schließen das meine Wohnung über diese Anschlussmöglichkeit verfügt.
Es gibt sogar extra noch den Hinweis wie teuer telefon über Kabel Phone wär.
Da diese Angebote nicht über den Rahmenvertrag laufen sonder seperat zwischen den Anbieter und Mieter vereinbart werden, müssen diese auch zukünftig zur verfügung stehen. Hieran muss sich doch auch der Nachvermieter halten, wenn dies so zugesagt wurde.
je nach Mietvertrag hast Du Anspruch auf eine Medienversorgung oder eben nicht. Wenn im Mietvertrag dies nicht näher spezifiziert ist wie z.B. „Anschluß am Kabelanschluß des örtlichen Anbieters“ kann der Vermieter die Versorgung jederzeit -natürlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit- wechseln. Der Satellitenanschluß -richtig geplant und auf das jeweilige Objekt zugeschnitten- ist normalerweise erheblich billiger und umfangreicher als der Kabelanschluß.
Wenn Du zusätzlich einen Einzelvertrag mit dem Kabelanbieter über Internet und Telefonie abgeschlossen hast, ohne vorher den Vermieter zu informieren, ist und bleibt das Dein Problem, sofern Du einen schnellen Internetanschluß, etwa DSL, auch über einen Telekomanbieter bekommen kannst.
Wenn nicht, kannst Du klagen. Aber ob es das Wert ist mußt Du selber wissen. Freunde machst Du Dir damit wohl nicht.
Mietminderung kommt auf keinen Fall in Frage, denn wenn Du Deinen Internet/Telefonie-Einzelnutzervertrag nicht vom Vermieter bestätigen hast lassen, hast Du die Rechnung ohne den Wirt gemacht…
Kündigen kannst du diesen Vertrag sofort, jedenfalls dann, wenn Dir ohne eigene Schuld die Gelegenheit genommen genommen wird, das Angebot weiter nutzen zu können. (Wegfall der Vertragsgrundlage)
Die Wechselkosten darfst Du im Regelfall aber selber tragen.
Ein Monat Frist bis zum Wechsel erscheint mir auch ausreichend.
Sieh’ es doch mal anders:
Endlich kannst Du den Blutsaugern KDG und Konsorten von der Abzockschippe springen.— Freu Dich doch!!!
Ein g’scheiter Satellitenanschluß ist 1000 mal besser.
Hab nur nochmal eine Frage dazu. Du meintest wenn ich die Verträge abschließe ohne vorher den Vermieter zu Informieren ist es mein Problem.
Aber was ist wenn meine Verträge auf anraten des Vermieters geschlossen wurden. Kurz gesagt in zuge der Modernisierung der Kabelanlage hat mir mein Vermieter ein Brief geschrieben der Beschreibt was Moderniesiert wird und das danach zwischen den Vermieter und Kabelbetreiber ein Rahmenvertrag besteht.
Weiterhin kann der Vermieter über das Kabelnetz Internet und Telefon abschließen, welches aber nicht über den Rahmenvertrag läuft, sondern selbstständig gemacht werden muss.
Und dieser Punkt ärgert mich besonders, ich hab solche Verträge auf Hinweis des Vermieters geschlossen das meine Wohnung über solche Anschlüsse Verfügt. Er hat explizit sogar die Namen der einzelnen Produkte aufgeführt.
Nun rüstet der Vermieter schon seit Jahren alle Häuser um und wusste somit schon seit Jahren das auch dieses Haus umgerüstet wird, hat abr keine Info rausgegeben.
Hätte er nicht eine vertragliche Nebenpflicht den Vermieter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen das die Möglichkeit zukünftig nicht mehr besteht.
Alles was Vermieter dem Mieter nachweislich als „Wohnungseigenschaft“ zusichern gilt auch für Erwerber der Wohnung.
Ein Käufer der Mietwohnung tritt laut Gesetz in alle Rechte und Pflichten des/der vorherigen Vermieter ein.
Könnte es nicht sein, dass der „neue“ Vermieter diese Zusicherung von seinem Vorgänger nicht kannte/kennt?
Ein Monat erscheint mir zu wenig. Das sollte schon länger vorher dem Mieter mitgeteilt werden. Eine Mietminderung habe ich bis jetzt noch nie erhalten, obwohl einige Mängel vorhanden waren. Das wird kaum gemacht. Es geht in ihren Augen um erhebliche Mängel, das ist schon fast eigentlich so etwas wie Unbewohnbarkeit.