Wechsel Arbeitsbereich in Firma - Arbeitsvertrag

Hallo,
für folgende Situation würde auftreten:

Ein Arbeitnehmer ist im Großhandel als Kommissionierer eingestellt. Der Vertrag ist befristet auf 2 Jahre; es gibt 6 Mon. Probezeit.
Der Lohn beträgt hierfür z.B. 1700 brutto monatlich.
Nun wird ihm eine andere Stelle angeboten (die dem Arbeitnehmer besser liegt aber weniger Verantwortung enthält) für ca. 250 Euro im Monat weniger.

Der bisherige Lohn liegt 28 Euro unter Tarifvertrag und der Arbeitnehmer ist dazu noch in der Lohngruppe 1 statt Lohngruppe 2 (für Kommissionierer) eingruppiert. Dies hat der Arbeitnehmer aber erst jetzt nach Lesens des Tarifvertrages Groß-Außenhandel Bayern erfahren.

Die neu angebotene Stelle soll ja mit weniger Lohn dotiert sein. Da Arbeitnehmer ja jetzt schon weniger als Lohngruppe 1 erhält – würde ja dann bei der neuen Stelle ein Lohn von 85 % des Tariflohns in Lohngruppe 1 herauskommen. Ist das nicht sittenwidrig? Wie kann man dagegen argumentieren, so dass es beim bisherigen Lohn bleibt – die neue Arbeitsstelle würde in den Lohngruppenkatalog der Lohngruppe 1 reinpassen.

Kann der Arbeitgeber nun einen vollständig neuen Arbeitsvertrag vorlegen – also mit Neubeginn der Probezeit? Oder müssen die bisherigen 3 Monate Arbeitszeit angerechnet werden?

Viel Gruß Tara

Hallo

(…)
Der Lohn beträgt hierfür z.B. 1700 brutto monatlich.
Nun wird ihm eine andere Stelle angeboten
(…)
1.
Der bisherige Lohn liegt 28 Euro unter Tarifvertrag und der
Arbeitnehmer ist dazu noch in der Lohngruppe 1 statt
Lohngruppe 2 (für Kommissionierer) eingruppiert. Dies hat der
Arbeitnehmer aber erst jetzt nach Lesens des Tarifvertrages
Groß-Außenhandel Bayern erfahren.

Findet der Tarifvertrag denn überhaupt Anwendung? Ist es vertraglich vereinbart oder ist er allgemeinverbindlich oder sind der AG im Verband und der AN in der Gewerkschaft?

Die neu angebotene Stelle soll ja mit weniger Lohn dotiert
sein. Da Arbeitnehmer ja jetzt schon weniger als Lohngruppe 1
erhält – würde ja dann bei der neuen Stelle ein Lohn von 85 %
des Tariflohns in Lohngruppe 1 herauskommen. Ist das nicht
sittenwidrig?

Eine Sittenwidrigkeit ist bisher zumindest noch nicht erkennbar.

Wie kann man dagegen argumentieren, so dass es
beim bisherigen Lohn bleibt – die neue Arbeitsstelle würde in
den Lohngruppenkatalog der Lohngruppe 1 reinpassen.

Man könnte das Angebot des neuen Arbeitsvertrages des AG ablehnen bzw nur annehmen, wenn die Lohnvorstellungen des AN erfüllt werden.

Kann der Arbeitgeber nun einen vollständig neuen
Arbeitsvertrag vorlegen – also mit Neubeginn der Probezeit?
Oder müssen die bisherigen 3 Monate Arbeitszeit angerechnet
werden?

Er kann erst mal viel. Allerdings wird die verlängerte Probezeit ihm nach dem Ablauf der sechsmonatigen Beschäftigungsdauer nichts nützen.

Gruß,
LeoLo

hallo,

Findet der Tarifvertrag denn überhaupt Anwendung?

Das wär auch noch ne große Frage…die aber hier evtl. nicht beantwortet kann…:smile:

Ist es vertraglich vereinbart

Lohn ist nur vertraglich vereinbart, allerdings steht im Arbeitsvertrag:
„Wird der Tariflohn durch Tarifvertrag erhöht, ist der Arbeitnehmer damit einverstanden, daß die außertariflichen Zulagen, die keine Leistungszulagen sind, auf die Erhöhung angerechnet werden“.

Kann man daraus entnehmen dass der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist oder angewendet wird?

oder

ist er allgemeinverbindlich oder

Keine Ahnung

sind der AG im Verband

Keine Ahnung

und der AN in der Gewerkschaft?

Nein

Es wurde auch nach Suche im www. festgestellt, daß Tarif nur gelten kann, wenn der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband ist…

Außerdem besteht evtl. ein Mißverständnis beim Arbeitnehmer bezüglich der richtigen Gewerkschaft. Der Arbeitgeber ist ein Fachgroßhandel für Getränke, im www. sind aber auch Einträge unter Einzelhandel.

Wäre nun NGG oder Verdi die richtige Gewerkschaft?

Viel Gruß Tara

Hallo

Ansprechpartner ist die NGG, die natürlich einen Beitritt in die Gewerkschaft erwartet, wenn sie beratend tätig werden soll. Schadet aber sicherlich nicht. Ob der TV Anwendung findet, kann man bei den Angaben schwer sagen, da der Arbeitsvertrag im Wortlaut zu prüfen wäre. Das macht dann aber auch die Gewerkschaft.

In Bayern beispielsweise ist der Mantel-TV des Groß- und Außenhandels allgemeinverbindlich…

Gruß,
LeoLo

Servus LeoLo

vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ansprechpartner ist die NGG,

bei Verdi wurde telefonisch mitgeteilt, dass man dort richtig wäre…?!

Viel Gruß Tara