Hallo,
für folgende Situation würde auftreten:
Ein Arbeitnehmer ist im Großhandel als Kommissionierer eingestellt. Der Vertrag ist befristet auf 2 Jahre; es gibt 6 Mon. Probezeit.
Der Lohn beträgt hierfür z.B. 1700 brutto monatlich.
Nun wird ihm eine andere Stelle angeboten (die dem Arbeitnehmer besser liegt aber weniger Verantwortung enthält) für ca. 250 Euro im Monat weniger.
Der bisherige Lohn liegt 28 Euro unter Tarifvertrag und der Arbeitnehmer ist dazu noch in der Lohngruppe 1 statt Lohngruppe 2 (für Kommissionierer) eingruppiert. Dies hat der Arbeitnehmer aber erst jetzt nach Lesens des Tarifvertrages Groß-Außenhandel Bayern erfahren.
Die neu angebotene Stelle soll ja mit weniger Lohn dotiert sein. Da Arbeitnehmer ja jetzt schon weniger als Lohngruppe 1 erhält – würde ja dann bei der neuen Stelle ein Lohn von 85 % des Tariflohns in Lohngruppe 1 herauskommen. Ist das nicht sittenwidrig? Wie kann man dagegen argumentieren, so dass es beim bisherigen Lohn bleibt – die neue Arbeitsstelle würde in den Lohngruppenkatalog der Lohngruppe 1 reinpassen.
Kann der Arbeitgeber nun einen vollständig neuen Arbeitsvertrag vorlegen – also mit Neubeginn der Probezeit? Oder müssen die bisherigen 3 Monate Arbeitszeit angerechnet werden?
Viel Gruß Tara