Ist ein Arbeitgeber berechtigt, einen Mitarbeiter nach 4-monatiger
krankheitsbedingter Abwesenheit eine andere Aufgabe , mit geänderten Inhalten und an einem andere Standort, zuzuweisen ?
Der Mitarbeiter ist seit 10 Jahren im Betrieb ( ÖD-TVÖD )beschäftigt,über 55 Jahre alt und hat mehrere Jahre keine Fehlzeiten bzw. max. eine Woche krankheitsbedingte Abwesenheit und ist nach der langen Krankheit voll einsatzfähig.
Dank für Ihre Bewertung!
Ist ein Arbeitgeber berechtigt, einen Mitarbeiter nach
4-monatiger
krankheitsbedingter Abwesenheit eine andere Aufgabe , mit
geänderten Inhalten und an einem andere Standort, zuzuweisen ?
Wesentlich geänderte Arbeitsinhalte und Wechsel des räumlichen Arbeitsplatzes gegen den Willen des AN wird das Direktionsrecht des AG (= „Zuweisung“) nicht ausreichen. Hier wird eine Änderungskündigung nötig sein.
Der Mitarbeiter ist seit 10 Jahren im Betrieb ( ÖD-TVÖD
)beschäftigt,über 55 Jahre alt und hat mehrere Jahre keine
Fehlzeiten bzw. max. eine Woche krankheitsbedingte
Abwesenheit und ist nach der langen Krankheit voll
einsatzfähig.
Dies sollte durch eine betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische Untersuchung beurteitl werden, die der AN (auf Kosten des AG) verlangen kann.
Sollte der behandelnde Arzt die Arbeitsfähigkeit des AN für die ursprünglichen Aufgaben für gegeben halten, kann sich der AG darüber nicht aus eigener Machtvollkommenheit hinwegsetzen.
Gibt es in dem Betrieb einen PR/BR? Falls Ja, hat der sich dazu geäußert ?
Dank für Ihre Bewertung!
&Tschüß
Zunächst verbindlichen Dank für diese hilfreichen
Anmerkungen !
Ja, es gibt einen Personalrat. Von dieser Seite ist allerdings keine Unterstützung zu erwarten .
Hallo,
Zunächst verbindlichen Dank für diese hilfreichen
Anmerkungen !
scho’ recht.
Ja, es gibt einen Personalrat. Von dieser Seite ist allerdings
keine Unterstützung zu erwarten .
Danach habe ich nicht gefragt. Zuerst mal ist von Interesse, ob der PR sich überhaupt mit dem Thema schon befasst hat und wie er es behandelt hat - ob als Versetzung oder als Änderungskündigung.
&Tschüß
Wolfgang
Der Personalrat ist aktuel nicht informiert / eingebunden, es liegt derzeit auch noch kein Schriftwechsel vor.
Die geplante Veränderungen wurden nach der krankheitsbedingten Abwesenheit von MA der Personalabteilung / dem Vorgesetzten mündlich vorgebracht.
Im nächsten Schritt erfolgt eine Zuschrift an den PP über die geplanten Veränderungen. Als Begründung wird die Dauer der Abwesenheit, mit daraus resultierenden Defiziten hinsichtlich der Aufgabenerledigung sowie die Zusatzbelastung von Kollegen angeführt.
Weiterhin wurde auf mögliche Ausfallzeiten in den nächsten Jahren verwiesen.
Der Personalrat ist aktuel nicht informiert / eingebunden, es
liegt derzeit auch noch kein Schriftwechsel vor.
Dann darf die Maßnahme auch nicht umgesetzt werden, da nach allen mir bekannten PVerG die vorherige Beteiligung des PR bei Versetzung/Kündigung zwingend notwendig ist.
Die geplante Veränderungen wurden nach der krankheitsbedingten
Abwesenheit von MA der Personalabteilung / dem Vorgesetzten
mündlich vorgebracht.
Reden kann mal viel…
Im nächsten Schritt erfolgt eine Zuschrift an den PP über die
geplanten Veränderungen. Als Begründung wird die Dauer der
Abwesenheit, mit daraus resultierenden Defiziten hinsichtlich
der Aufgabenerledigung sowie die Zusatzbelastung von Kollegen
angeführt.
Weiterhin wurde auf mögliche Ausfallzeiten in den nächsten
Jahren verwiesen.
Zu dieser sog. „Prognose“ gilt mein Vorposting bez. Qualifikation zur Einschätzung arbeitsmedizinischer Sachverhalte.
&Tschüß