Mann xyz hat folgende Situation. Es ist im Moment in der PKV und möchte wieder in die gestzlich versichern. Anscheinend gibt es folgende Möglichkeit. Es wäre schön wenn dies jemand bestätigen könnte:
Maßgeblich ist wohl der erste Monat der Elternzeit. In diesem Monat müsste der Mann noch gearbeitet haben (ein Solzialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) und wenn es nur für einen Tag ist. Elternzeit geht ja immer vom lebensmonat und nicht vom Kalendermonat aus. Daher sollte das Kind nicht am 01.02 geboren werden - dann hätte man(n) wohl Pech - da dann Kalendermonat und Lebensmont identisch ist und der Elternzeit Monat kein solzialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist.
Ansonsten würde der Mann dann wohl automatisch vom Arbeitgeber in einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet, weil er ja dann unter ca. 4300€ liege?
Was müsste er denn tun, damit er von seinem Arbeitgeber dann bei einer bestimmten gesetzlichen Krankenversicherung angemdelt wird?
Am Jahresende würde dann wohl abgerechnet werden. Falls er dann in der Summe über die 50 TDE fiele, was er ja bei 2 Monaten Elternzeit auf jeden Fall tun würde, würde er doch wieder „frei“ werden. Da er aber in den letzen 5 Jahre 24 Monate in der gesetzlichen schon versichert war hätte er wohl die Vorversicherungszeiten für eine freiwillige gestzliche Versicherung erfüllt und er hätte wieder die Wahl.
Ich weiss nicht ob dies so korrekt ist? Vielleicht könnte jemand was dazu sagen.
Besten Dank
mfg Marco Ebel