Hallo,
habe noch weitere Fragen zum Thema Versicherung.
Angenommen man hatte mal eine Autoversicherung, vom 01.01.99 - 20.04.00. Wagen wurde verschrottet.
Die Versicherung bestätigt einen den Bestand damaliger Versicherung und schreibt zusätzlich: "Gemäß Tarifbestimmung Nr. 24 Abs. 2 b bleibt der Schadenfreiheitsrabatt für einen Zeitraum von 7 Jahren ab Vertragsaufhebung bestehen. "
a) Heißt das die Versicherung würde am 20.04.07 verfallen, wenn nicht vorher wieder ein Wagen angemeldet wird. ?
Weiter angenommen, ein Partner hat einen eigenen Wagen auf eine eigene Versicherung am laufen und angenommen, man möchte diesen Wagen nun auf die ruhende Versicherung des anderen weiterlaufen lassen, damit diese nicht verfällt.
a) Wäre ein Wechsel zu der ruhenden Versicherung mitten im Jahr möglich oder muß man bei der noch laufenden Versicherung bis zum Ende des Jahres bleiben. ?
b) Könnte die ruhende Versicherunng auch bei einer neuen Versicherung weiterlaufen oder muß man bei der ruhenden den alten Vertrag wieder weiterlaufen lassen. ?
c) Wie würde es sich mit der Einstufung der Schadensfreiheitsklasse verhalten, wenn man zuletzt im April 2000 bei 65 % stehen geblieben wäre und würde nun im März 06 dort hin wieder ein Wagen anmelden. ?
d) Angenommen in jetziger noch laufender Versicherung ist der Wagen noch mit Teilkasko berücksichtigt, obwohl bereits alter Wagen. Würde derjenige den Wagen nun nochmal bei der selben Versicherung anmelden, würde es in dieser bereits für Wagen dieses Baujahres schon keine Teilkasko mehr geben. Wie sieht es aus, der Wagen würde nun zu der ruhenden Versicherung wechseln, welche mittlerweile auch keine Teilkasko mehr anbieten würden für so alte Wagen,würden hier die Versicherungsbedinungen von damals, bei welcher man stehengeblieben war, wieder aufleben müssen, wo es noch Teilkasko für solche Wagen gab. ?
Vielen Dank
Moni
a) Heißt das die Versicherung würde am 20.04.07 verfallen,
wenn nicht vorher wieder ein Wagen angemeldet wird. ?
Die Versicherung ist bereits beendet, was verfällt ist der SFR.
a) Wäre ein Wechsel zu der ruhenden Versicherung mitten im
Jahr möglich
Nein.
oder muß man bei der noch laufenden Versicherung
bis zum Ende des Jahres bleiben. ?
Ja. Man kann sich aber den SFR übertragen lassen (wenn der Berechtigte ein Verwandter ist).
b) Könnte die ruhende Versicherunng auch bei einer neuen
Versicherung weiterlaufen oder muß man bei der ruhenden den
alten Vertrag wieder weiterlaufen lassen. ?
Der Vertrag des verschrotteten KFZ ist beendet, er ruht nicht.
c) Wie würde es sich mit der Einstufung der
Schadensfreiheitsklasse verhalten, wenn man zuletzt im April
2000 bei 65 % stehen geblieben wäre und würde nun im März 06
dort hin wieder ein Wagen anmelden. ?
Gleiche SFR Klasse wie 2000, weil das Jahr nicht komplett war.
anbieten würden für so alte Wagen,würden hier die
Versicherungsbedinungen von damals, bei welcher man
stehengeblieben war, wieder aufleben müssen, wo es noch
Teilkasko für solche Wagen gab. ?
Neuer Vertrag -> neue Bedingungen
Glückwunsch Moni, endlich mal konkrete Fragen, die man auch konkret beantworten kann.
Gruß
Nordlicht
Hallo Zusammen,
a) Heißt das die Versicherung würde am 20.04.07 verfallen,
wenn nicht vorher wieder ein Wagen angemeldet wird. ?
Die Versicherung ist bereits beendet, was verfällt ist der
SFR.
a) Wäre ein Wechsel zu der ruhenden Versicherung mitten im
Jahr möglich
Nein.
Doch, das Fahrzeug ist ja auch den Ehegatten zugelassen und versichert. Du kannst das Fahrzeug auf dich zulassen und auf deine Versicherung nehmen, jeder Zeit, kein Problem!
oder muß man bei der noch laufenden Versicherung
bis zum Ende des Jahres bleiben. ?
Ja.
Nein!
Man kann sich aber den SFR übertragen lassen (wenn der
Berechtigte ein Verwandter ist).
Nein! Eine Übertragung ist i.d.R. nur innerhalb von 6 Monaten nach Stilllegung möglich!
b) Könnte die ruhende Versicherunng auch bei einer neuen
Versicherung weiterlaufen oder muß man bei der ruhenden den
alten Vertrag wieder weiterlaufen lassen. ?
Der Vertrag des verschrotteten KFZ ist beendet, er ruht nicht.
Du kannst auch zu einem anderen Versicherer! Dort den Vorversicherer und die Versicherungsnummer angeben, die erfragen dann den SFR.
c) Wie würde es sich mit der Einstufung der
Schadensfreiheitsklasse verhalten, wenn man zuletzt im April
2000 bei 65 % stehen geblieben wäre und würde nun im März 06
dort hin wieder ein Wagen anmelden. ?
Gleiche SFR Klasse wie 2000, weil das Jahr nicht komplett war.
Genau
anbieten würden für so alte Wagen,würden hier die
Versicherungsbedinungen von damals, bei welcher man
stehengeblieben war, wieder aufleben müssen, wo es noch
Teilkasko für solche Wagen gab. ?
Neuer Vertrag -> neue Bedingungen
und dann eben die Frage, ob der neue Versicherer noch TK nimmt oder nicht, je nach deren Annahmerichtlinien.
Glückwunsch Moni, endlich mal konkrete Fragen, die man auch
konkret beantworten kann.
Gruß
Nordlicht
Auch gruß
Michael