Wechsel Bilanz auf E/Ü-Rechnung

Hallo liebe Wissenden !

Angenommen, jemand hat einen kleinen (1-Mann)-Gewerbebetrieb… Bisher hat er dem Finanzamt seine „Jahresergebnisse“ über eine Bilanz mit GuV-Rechnung mitgeteilt… Da das „Unternehmen“ aber eher schlecht als recht läuft, und die Umsätze bzw. Gewinne rückläufig sind, stellt sich ihm die Frage nach dem für die Buchführung erforderlichen Aufwand (kein Steuerberater mehr seit 2 Jahren, denn der würde ja fast den Gewinn alleine bekommen).

Wie kann derjenige es bewerkstelligen, von nun an auf die einfachere Einnahmen/Überschuss-Rechnung umzustellen, und was muss dabei beachtet werden?

Gruß , Kris

PS: Der Gewerbetreibende in meiner Geschichte hat als einziges „Anlagevermögen“ einen kleinen Transporter im Wert von etwa 4000 Euro… (falls das hilfreich ist)

hi,

das ist problemlos möglich, wenn ein wechsel nicht willkürlich erfolgt. dies
scheint hier (geschrumpfter umfang unternehmerischer tätigkeit) vorzuliegen.
insoweit muss man eigentlich nur bei der auflösung von forderungen /
verbindlichkeiten / rückstellungen aufpassen, da anlagevermögen weiterhin
abgeschrieben wird und schulden auch bei der EÜR nicht sofortige betriebsausgabe
sind.

mfg vom

showbee

p.s. ggf. ist hierfür letztmalig ein StB zu empfehlen?

Hallo und danke für die Antwort!!

insoweit muss man eigentlich nur bei der auflösung von
forderungen /
verbindlichkeiten / rückstellungen aufpassen, da
anlagevermögen weiterhin
abgeschrieben wird und schulden auch bei der EÜR nicht
sofortige betriebsausgabe
sind.

Und wenn es keine Ford. und Verb. sowie Rückstellungen gibt ?

Das Einzige Anlagevermögen sei mal ein Klein-Lkw von 4000 Euronen, Verbindlichkeiten, sind damit Kredite bei Banken usw. gemeint ?

Da gibts schon einen, wie ginge das denn genau ?

p.s. ggf. ist hierfür letztmalig ein StB zu empfehlen?

Das wäre natürlich am einfachsten, klar, aber wenn man sich mal ansieht, was die Person da am Ende eines Jahres an Gewinn erwirtschaftet…

Meine eigentliche Frage bleibt daher (noch) unbeantwortet:

Wie, wann und in welcher Form teilt man dem Finanzamt mit, dass man ab dem Geschäftsjahr 2006 (wenn 2005 abgeschlossen ist), gerne nur noch die E/Ü-Rechnung betreiben will ?!

Grüße aus dem verregneten Aachen, Kris

Wie, wann und in welcher Form teilt man dem Finanzamt mit,
dass man ab dem Geschäftsjahr 2006 (wenn 2005 abgeschlossen
ist), gerne nur noch die E/Ü-Rechnung betreiben will ?!

Hallo,

indem die 2005er Bilanz eine Schlußbilanz ist. Das sollte auf der Bilanz draufstehen und dann kann man gerne noch einen Brief dazu packen. Es gibt nicht für alles Formulare, Richtlinien, Fristen oder Termine.

Mfg vom

showbee

Hallo,

wie Showbee schon sagt, gibt es da keine allzu großen Probleme.

Es ist deshalb möglich, einfach ab Januar mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung zu beginnen. Dazu zeichnet man dann die Einnahmen und Ausgaben, so wie das Geld fließt, auf.

Für weitere Infos empfehle ich die Steuertipps für Selbständige
http://www.selbststaendigentipps.de/?softlinkID=7662…

Die sind zuverlässig und nicht zu teuer. Die Umstellungsarbeiten von der Bilanz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung kann man dann am Ende des ersten Jahres mit der neuen Berechnungsmethode noch berücksichtigen.

Die Fragen dazu sind (Stand letzte Bilanz)
1.)Wie muss sich ein Vorgang überhaupt auswirken?
2.)Wie hat er sich bereits ausgewirkt?
3.)Wie wird er sich noch auswirken?
4.)Korrektur

Beispiel: Waren
Warenendbestand in letzter Bilanz

  1. Ausgaben für Waren sollen sich als Aufwand auswirken
    2.)bisher war der Warenbestand noch kein Aufwand
    3.)Warenbestand wird bei Einnahme-Überschuss-Rechnung kein Aufwand, da es dort nur auf Zahlungsflüsse ankommt, die Ware aber schon bezahlt ist.
    4.)Korrektur: -Warenendbestand in letzter Bilanz

So geht man jeden Bilanzposten durch…

Schöne Grüße
C.