Wechsel der Autoversicherung

Ich habe meine Autoversicherung nach Ablauf eines neues Jahres am 27.11.2011 per Einschreiben gekündgt, weil diese bei Errechnung mit dem Schadensrabatt ( nach Unfall) sich um 150,00 € verrechnet hat zu meinen Ungunsten und auf telefonate und E-Mails nicht reagiert hat.
Meine Frage: Habe heute gekündigt, kann ich dann heute die neue günstigere Versicherung beantragen oder muß ich erst auf die Bestätigung der Kündigung der alten Versicherung warten, Nicht das ich nachher 2 Versicherung habe.
Bitte nur Antworten wenn jemand 100 % Ahnung hat.!!!
Vielen Dank für den Ratschlag-
j.henry

Hallo Grußloser,

Ich habe meine Autoversicherung nach Ablauf eines neues Jahres
am 27.11.2011 per Einschreiben gekündgt,

Kündigung also zum 01.01.2012 ?

weil diese bei
Errechnung mit dem Schadensrabatt ( nach Unfall) sich um
150,00 € verrechnet

was heißt verrechnet, wurde der Schaden nicht vollständig gezahlt ?
Um was für einen Schaden handelt es sich (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) evt. wurde ein Selbstbehalt abgezogen ?

hat zu meinen Ungunsten und auf telefonate
und E-Mails nicht reagiert hat.
Meine Frage: Habe heute gekündigt, kann ich dann heute die
neue günstigere Versicherung beantragen oder muß ich erst auf
die Bestätigung der Kündigung der alten Versicherung warten,
Nicht das ich nachher 2 Versicherung habe.

man kann schon die neue beantragen,
der neue Versicherer wird den alten Versicherer zwecks Schadensfreiheitsrabatt anschreiben.

Bitte beachten, dass auf Grund des Hapftpflicht-Schadens bzw. Vollkasko-Schadens eine höhere Einstufung bei dem neuen Versicherer erfolgt.

Bitte nur Antworten wenn jemand 100 % Ahnung hat.!!!
Vielen Dank für den Ratschlag-
j.henry

Gruß Merger

zum 01.01.?

Hallo Grußloser,

Ich habe meine Autoversicherung nach Ablauf eines neues Jahres
am 27.11.2011 per Einschreiben gekündgt,

Kündigung also zum 01.01.2012 ?

Ach, das geht?

Wie berechnet sich ein Jahresbetrag, wenn der 01.01. noch bei der alten Versicherung läuft?

Weils sich in einer Kündigung wohl sher blöd lesen würde, hiermit kündige ich zum 31.12 um Punkt genau 24:00 Uhr

Weils sich in einer Kündigung wohl sher blöd lesen würde,
hiermit kündige ich zum 31.12 um Punkt genau 24:00 Uhr

Was genau liest sich sehr blöd an der korrekten Formulierung, dass jemand zum 31.12. kündigt?

Oder anders: Schreibst Du eine Uhrzeit rein, wenn Du zum 01.01. kündigst?

Hallo Grußloser,

Ich habe meine Autoversicherung nach Ablauf eines neues Jahres
am 27.11.2011 per Einschreiben gekündgt,

Kündigung also zum 01.01.2012 ?

Ach, das geht?

Ein Blick in den Kfz-Vertrag und schon sieht man das Ablaufdatum.

Und zu diesem Datum muss die jeweilige Kündigung erfolgen.

Bei den meisten Verträgen ist das Ablaufdatum der 01.01.

Wurde bei einer Kfz-Versicherung als Ablauf z.B. der 01.04.2012 gewählt, wird der Schadensfreiheitsrabatt erst zum 01.04.2012 angepasst und der VN hätte dadurch einen Nachteil.