Hallo,
ein Freund von mir hat es im 19. Semester geschafft fertig zu werden (Hurra
) und wird ab 1.10 selbstständig arbeiten ( hat auch schon verschiedene Auftraggeber und das scheint zu klappen - respekt). Jetzt wollte er aus seiner Krankenkase raus (die Ihn netterweise immer noch als Student versichert hatte) und zu einer anderen gesetzlichen Krankenkase gehen, die u.a Existenzgründer erstmals preiswert einstuft und auch Akupunktur bezahlt. Wenn er heute kündigt, soll er angeblich erst zum 1.12 wechseln können. Ist das richtig ? ich habe damals nach Studienende direkt wechseln können. Gibts da Unterschiede zwischen angestellt sein und selbstständig ?
Gruß und Danke
Hallo,
das Kassenwahlrecht wurde seitens der Bundesregierung zum 01.01.2002 grundlegend reformiert. Nach derzeit geltendem Recht kann die Krankenkasse nur gekündigt werden zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Erfolgt also die Kündigung im September, endet die Mitgliedschaft zum 30.11.02. Ab 01.12.02 kann dann die Versicherung in einer anderen Krankenkasse erfolgen. Weitere Infos zur Kassenwahl sowie eine Übersicht über die Beitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter http://www.abc-der-krankenkassen.de
Freundliche Grüße
Jan Lorenz
http://www.abc-der-krankenkassen.de
Nachfrage
Hallo Jan,
die Möglichkeit des sofortigen Wechsels bei Arbeitgeberwechsel ist doch aber nicht eingeschränkt worden, oder liege ich da falsch?
Wenn nicht, wäre noch zu klären, ob durch Studiusende und Beginn einer selbstständigen Tätigkeit dieser Fall greift.
Gruß,
Micha
Hallo Micha,
Nach dem neuen Recht kann bei Eintritt eines neuen Versicherungsgrundes oder bei einem Arbeitgeberwechsel nur dann eine neue Krankenkasse gewählt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine 18-monatige Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse bestanden hat. Ebenso verhält es sich bei einem Wechsel von der Pflichtversicherung als Student in die Selbständigkeit.
Freundliche Grüße
Jan
http://www.abc-der-krankenkassen.de
Hallo Jan,
die 18-Monatsfrist gilt ja auch bei der normalen 2-Monatsfrist.
Nach Deiner Aussage müsste die Kasse (18er Bedingung vorausgesetzt) doch chab den sofortigen Wechel ermöglichen, statt ihn auf die 2 Monate Kündigungsfrist zu verweisen.
Gruß,
Micha
Hallo Jan,
im Jahr 2002 hast du ein Kündigungsrecht ohne Beachtung der 18 Monats-Frist. Die Frist kommt erst ab dem 1.1.03 in Betracht. Dann wiederum muss eine 18monatige Vorversicherung bestanden haben.
Gruß
Marco
Hallo Marko,
das ist nicht ganz richtig. Bei erstmaligem Wechsel im Jahr 2002 ist die 18-monatige Bindefrist nicht erforderlich. Wurde also bereit ab 01.04.2002 eine neue Kasse gewählt, beginnt die Frist am 01.04.2002.
Freundliche Grüße
Jan
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Hallo Micha,
ein Wechsel von einer Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung berechtigt im Gegensatz zur früheren Regelung nicht zur Wahl einer neuen Krankenkasse. Eine andere Krankenkasse für die Durchführung der freiwilligen Versicherung kann nur gewählt werden, wenn die 18-monatige Bindungsfrist bei der bisherigen Krankenkasse, die die Pflichtversicherung urchgeführt hat, erfüllt ist (dies entfällt bei erstmaliger Kassenwahl im Jahr 2002) und die dortige Mitgliedschaft wirksam gekündigt wurde. Eine Kündigung ist nur mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Somit hätte Chab vorausschauend zum Ende der Pflichtmitgliedschaft hin kündigen müssen, um zu Beginn der Selbständigkeit gleich Mitglied einer neuen Kasse zu sein.
Freundliche Grüße
Jan Lorenz
http://www.abc-der-krankenkassen.de
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Mitgliedschaft in der bisherigen Kasse
vor dem 01.01.2002 bestanden hat - in diesem Falle endet die
Mitgliedschaft zum Ende der Pflichtversicherung als Student nur dann, wenn DU DIREKT IN DIE PKV wechseln würdest.
Willst Du in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, musst du die
Kündigungsfrist (Kündigung z.B. im Oktober - Ende der Mitgliedschaft
am 31.12.2002) einhalten - auf die 18 Monate wird deshalb nicht
geschaut, weil diese Bindungsfrist nur für alle
neuen Mitgliedschaften in einer gesetzlichen Krankenkasse gilt, die
seit dem 01.01.2002 begründet wurden.
Gruss Günter Czauderna
Hallo,
bin auch ma wieder da ,
du sag mal, was wird denn da bei euch hinterm Rücken für ne subtile Werbung von oben herab angeboten ? und dann noch 2 Arten von Werbematerial ?Ihr habt doch vom Bundesaufsichtsamt einen reingewürgt gekriegt wegen eurer agressiven Werbung in der Vergangenheit .
Gruß bis bald im Vorruhestand
ich