Das Mehrfamilienhaus, in dem meine Mietwohnung liegt, bekommt eine neue Hausverwaltung. Hat der neue Hausverwalter ein Recht das Haus - und meine Wohnung - zu besichtigen, auch wenn er das kurzfristig mitteilt?
Hallo,
die antwort ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Es ist davon abhängig ob/was in der Teilungserklärung steht und ob es irgendwelche Beschlüsse dazu gibt.
Spätestens im Schadensfall hat die Verwaltung ein Begehungsrecht, aber auch um Gefahren abzuwenden bzw. frühzeitig zu erkennen.
Wenn eine Verwaltung sich die Zeit nimmt und eine Besichtigung plant, ist dies eigentlich ein positives Zeichen, daß sie sich wikrlich um das Haus bemüht.
Das Mehrfamilienhaus, in dem meine Mietwohnung liegt, bekommt
eine neue Hausverwaltung. Hat der neue Hausverwalter ein Recht
das Haus - und meine Wohnung - zu besichtigen, auch wenn er
das kurzfristig mitteilt?