Hallo!
Bitte um Hilfestellung bei dem folgenden, rein fiktiven Fall:
X ist in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. X wird krank, erhält nach der Lohnfortzahlung Krankengeld. Während Krankengeldbezug erhält X die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. in der Probezeit). X erhält weiter Krankengeld, bleibt dadurch in der Krankenkasse ABC Mitglied.
X findet eine neue Beschäftigung, beispielsweise zum 01.01. AU und damit Krankengeldbezug enden am 31.12.
Kann X zum 01.01. von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und Mitglied einer anderen Krankenkasse werden?
Danke für Eure Meinungen.
Gruss
Pauli