Ich möchte von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.Ich bin bei der Bundeswehr und meine Dienstzeit endet 09/10. Ich habe bei der gesetzlichen eine kleine Anwartschaft und eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen. Im September endet meine freie Heilfürsorge, da meine Dienstzeit endet. Nun wollte ich wieder in meine alte gesetzliche Krankenkasse, diese verweigern jedoch. Wie kann das sein? Ich habe doch eine Anwartschaft abgeschlossen, das ich ohne Gesundheitsprüfung bei einer anderen wieder aufgenommen werde! Muß ich jetzt wirklich in der privaten bleiben?
Hallo,
die gesetzliche wird dich erst wieder aufnehmen wenn eine Krankenversicherungspflicht eintritt (z.B. abhängige Beschäftigung). Solange das nicht der Fall ist bleibst du in der PKV.
Grüße
Lars
Hallo,
er ist doch gar nicht Privat versichert, sondern hat freie Heilfürsorge und die Pflegepflicht bei der GKV.
Vielleicht besteht die möglichkeit auf Familienversicherung bei der GKV, aber man weiß hier ja weder Alter noch Familienstand, noch was er nach seiner Zeit in der Bundeswehr tut.
Gruß
Gaby
Ich möchte von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse
wechseln.
Ist man denn jetzt überhaupt bei einer privaten Krankenkasse?
Ich bin bei der Bundeswehr und meine Dienstzeit endet 09/10. Ich habe bei der gesetzlichen eine kleine Anwartschaft und eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen. Im September endet meine freie Heilfürsorge, da meine Dienstzeit endet. Nun wollte ich wieder in meine alte gesetzliche Krankenkasse,diese verweigern jedoch. Wie kann das sein? Ich habe doch eine Anwartschaft abgeschlossen, das ich ohne Gesundheitsprüfung bei einer anderen wieder aufgenommen werde! Muß ich jetzt wirklich in der privaten bleiben?
Also was denn nun? Hat man die Anwartschaft bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen? Bei der gesetzlichen gibt es keine Gesundheitsprüfung. Also wäre der Zweck der Anwartschaft auch nicht dieser.
Grüße
Hallo,
also, wenn damals bei einer GKV-Kasse eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde dann besteht auch ein Beitrittsrecht zu dieser GKV-Kasse, dafür gab es doch extra diese Anwartschaftsversicherung.
Mein Rat - schriftlich Mitgliedschaft beantragen und auf die Anwartschaft verweisen und für den Fall der Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
Gruss
Czauderna