Wechsel der Krankenkasse verboten?

Hallo,
meine Bekannte ist seit 10 Jahren in der Barmer EK. Sie war kurz bis Juli 2000 arbeitslos und hat jetzt wieder eine Stelle. Sie wurde dann automatisch in der Barmer angemeldet. Nun habe ich ihr geraten zum Jahreswechsel in eine günstigere KK zu wechseln. Die BArmer erkennt aber die Kündigung nicht an, da sie „neu“ eingetreten wäre und jetzt ein Jahr bei ihnen bleiben müßte. Ist das rechtens? Worauf kann ich mich berufen? Bigt es überhaupt eine Kündigungsfrist?

Vielen Dank

Hallo Thomas!

Da hat die BEK leider Recht. Das liegt an der 1-jährigen Bindungswirkung, die durch das passive Wahlrecht (durch den Beschäftigungsbeginn) ausgelößt wurde. Es „hätte“ ja gds. ein Wahlrecht bestanden. Beispiel/ Begründung:

Durch eine mindestens einjährige Bindung an die gewählte Krankenkasse sollen, verwaltungsaufwendige Kurzzeitmitgliedschaften verhindert werden. Des weiteren verhindert die Kündigungsfrist zum Jahresende große Mitgliederbewegungen innerhalb eines Kalenderjahres und erleichtert dadurch die Durchführung des Risikostrukturausgleichs.
In Extremfällen werden aufgrund dieser Regelung Versicherte nahezu zwei Jahre bei einer Krankenkasse „festgehalten“, die sie eigentlich „abwählen“ wollen.

Beispiel:
Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung am 15. 01. 2000
Krankenkassenwahl am 15. 01. 2000 (passiv)
Beginn der Mitgliedschaft bei der
gewählten Krankenkasse am 15. 01. 2000
Bindung an die gewählte Krankenkasse bis 14. 01. 2001
Kündigung bis spätestens 30. 09. 2001 zum 31. 12. 2001

Die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse
kann frühestens am 01.01.2002 beginnen.

Sorry - Gruß
Stefan

Hallo, alle,
nur noch ein Hinweis: die Fernsehzeitschrift „Bildwoche“ hat in der Ausgabe 35 auf der vorletzten Seite eine sehr schöne Aufstellung, was gemacht werden darf und kann: für Pflichtversicherte und Freiwilligversicherte!
Grüße
Raimund