Hallo an alle!
Hier ein Fall aus der Vorlesung:
A wechselt zu Monatsende die Krankenversicherung und befindet sich derzeit in zahnärztlicher Behandlung, die erst im nächsten Monat abgeschlossen sein wird. Welche Versicherung hat die Rechnung, falls Ansprüche bestehen, zu bezahlen?
Es grüßt und dankt der Ben.
Hallo,
falls ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
stattfindet so ist ab dem 1 Tag der Mitgliedschaft auch die neue
Krankenkasse zuständig für die Bezahlung. Bei Zahnersatz gilt der
Tag der Eingliederung als Leistungserbringung.
Gruß
Czauderna
Herzlichen Dank für die Antwort.
Wie wäre es denn, wenn der Patient privatversichert und beihilfeberechtigt wäre? Und wenn zu allem Übel die Beihilfeberechtigung genau zum Monatwechsel enden würde?
Grüße.
Ben
Wenn er in die GKV kommt, funktioniert es, wie von Günther gesagt. Wenn er die PKV wechselt, muss er die Behandlung vorher angeben und die neue PKV wird sich schon etwas dafür einfallen lassen
Die Beihilfe ist irrelevant, da er dann in einen 100% Schutz wechselt.
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