Wechsel der Krankenversicherung

Hallo zusammen

Folgendes zu meiner Situation. Ich bin seit langen Jahren selbstständig und war bis heute privat versichert. Nun hat mich meine Krankenversicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt, da ich angebliche Vorerkrankungen nicht angegeben hätte.
Da meine Frau, die z.Zt. noch studiert in Kürze eine berufliche Tätigkeit aufnimmt stellt sich nun die Frage, ob ich mich nicht im Rahmen der Familienversicherung bei ihr versichern kann.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Hallo
das funktioniert nur wenn du nicht mehr als 375,-€ Gewinn monatl. mit deiner Selbstständigkeit erwirtschaftest -
eine Möglichkeit wäre noch wenn du kannst eine GmbH bzw. Kapitalgesellschaft gründest wo du deutlich unter 50% hast und der andere Anteil deiner Frau gehört -
da würde ich aber den Steuerberater mit einbeziehen -
wenn du nur z.B. 30% hälst kannst du Angestellter sein und die gesetzliche zurück.
So bleibt dir jetzt nur der Basis Tarif in der PKV übrig.

Guten Tag.

Eine Familienversicherung ist in Ihrem Fall garnicht möglich. Dazu müssten Sie untereinhalb eines Einkommens von 401 EUR/Monat liegen.

Sie sind (leider) in der unangenehmen Situation sich entweder a) bei einem anderen Anbieter innerhalb der PKV zu versichern (wenn der Sie mit der Vorerkrankung noch aufnimmt) oder b) sich im sogenannten Basistarif versichern zu lassen.

Alternativ bleibt nur die Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses unterhalb von 50.500 EUR brutto im Jahr - vorausgesetzt Sie sind unter 55 Jahren, wovon ich bei einer Frau als Studentin mal ausgehe …

Viele Grüße vom unabhängigen Vermittler und Profi für die private Krankenversicherung aus Saarbrücken
Claude Burgard Versicherungsmakler
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen“ (IHK)

http://www.burgard-versicherungen.de
http://www.versicherung-saarland.de

Hallo, Makiko57,

da bist Du ja in einer ziemlich ernhsthaften Klemme gelandet. Auf die muß ich anschließend näher eingehen. Zunächst zu dem Punkt: Daß Deine Frau demnächst in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig tätig wird, hat leider mit der Situation als Selbständiger überhaupt nichts zu tun. Den Punkt kann man also gleich abhaken. Wenn Du weiterhin selbständig tätig bleiben willst, brauchst Du eine PKV, die Dich trotz des Rauswurfes, und trotz der Gründe (Diagnosen), aufnimmt. Du hast das sehr offen stehen lassen, ob es da wirklich relevante Gründe gibt, oder nur „angebliche“. Je nachdem, wie ernsthaft die Gründe sind, kann es schwer sein, machmal auch unmöglich, einen neuen Versicherer zu finden. Schlimmstenfalls kann man immer noch auf den Basistarif zurückgreifen (jedoch nicht beim bisherigen Versicherer), der mit inzwischen rund 593,- Euro jedoch sehr teuer ist. Hier darf aber wenigstens niemand abgelehnt werden.- Sollte die vorherige Mitgliedschaft in der GKV nicht zu lange her sein, könnte man auch versuchen, dort wieder aufgenommen zu werden. Die Pflicht zur Krankenversicherung könnte diese Chance mit sich bringen.-

Ansonsten (vielleicht über mich) recherchieren lassen, bei welchem Versicherer eine Aufnahme möglich ist, und alle Daten dafür geben. Wegen der Pflicht zur Krankenversicherung muß dann der Beginn auf heutiges Datum rückdatiert werden.

Ich weiß, das hilft nur bedingt gleich weiter, aber anders kann man nicht vorgehen.

Freundliche Grüße

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Hallo,
als Ehegatte besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Mitversicherung. Aber nur ohne Gewerbe, ohne selbständige Tätigkeit und ohne Einkünfte. Jetzt in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen ist geradzu unmöglich. Ist aber auch nur fair den anderen Versicherten gegebenüber. Schließlich hast Du bisher nichts in den großen Solidartopf eingezahlt. Nichts für ungut, aber ich persönlich kenne viele Selbständige die genau aus diesem Grund gesetzlich versichert geblieben sind.
Wie wäre es denn mit einer anderen Privatversicherung? Wird nicht billig sein, aber schließlich hattest du dich irgendwann mal gegen die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Und sage nicht, Du hättest noch nie was davon gehört, dass Privatversicherungen im Alter teuer werden.
Gruß
Triceratops

Hallo,

die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung sind hier beschrieben:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Wenn die Voraussetzungen vor Ablauf von 12 Monaten wieder entfallen, muss man sich wieder in einer privaten Krankenversicherung versichern (§ 9 SGB V).

Bei Problemen mit der Privatversicherung hilft das ggf.:

http://www.pkv-ombudsmann.de/

Gruß

RHW

Ja, das geht, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben, bzw. nur noch nebenberuflich ausüben, d.h. unter 20 Stunden in der Woche. Ihr monatliches Einkommen darf dann aber 370,00 € nicht übersteigen.

Guten Tag,

dem Grunde nach geht das nicht.
Aber: Wenn Sie selbständig höchstens halbtags arbeiten und im Monat nicht über 400€ verdienen können Sie die Familienversicherung prüfen lassen.
Aber das wird Ihre Verhältnisse vermutlich nicht treffen.
Wdenn Sie sich bei gar keiner privaten Krankenversicherung mehr versichern können wählen Sie den Basistarif- der ist aber teuer.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo,

die kostenlose Familienversicherung ist für hauptberuflich Selbständige ausgeschlossen. Dir bleibt nur übrig dich weiter Privat zu versichern. Ich darf hier keine Werbung machen. Wenn Du Interesse hast, kannst Du mich geschäftlich unter [email protected] kontaktieren und wir können schauen ob sich noch etwas machen lässt.

Gruß Thomas

selbstständig und war bis heute privat versichert. Nun hat
mich meine Krankenversicherung mit sofortiger Wirkung
gekündigt, da ich angebliche Vorerkrankungen nicht angegeben
hätte.
Da meine Frau, die z.Zt. noch studiert in Kürze eine
berufliche Tätigkeit aufnimmt stellt sich nun die Frage, ob
ich mich nicht im Rahmen der Familienversicherung bei ihr
versichern kann.

Hallo
das ist sicherlich möglich, wenn nur geringe eigene Einkünfte vorhanden sind. Ein Telefonanruf bei der GKV würde sicherlich die Klärung bringen.
Viele Grüße
Elawitt

Hallo,

Hallo zusammen

Folgendes zu meiner Situation. Ich bin seit langen Jahren
selbstständig und war bis heute privat versichert. Nun hat
mich meine Krankenversicherung mit sofortiger Wirkung
gekündigt, da ich angebliche Vorerkrankungen nicht angegeben hätte.

und was entspricht den Tatsachen ?
Wurde bei der Beantwortung der Fragen, einiges verschwiegen ?
Seit wann besteht die PKV.
Wo waren Sie davor versichert ?

Da meine Frau, die z.Zt. noch studiert in Kürze eine
berufliche Tätigkeit aufnimmt stellt sich nun die Frage, ob
ich mich nicht im Rahmen der Familienversicherung bei ihr versichern kann.

Bei einer selbständigen Tätigkeit ist dies nicht möglich!

Bitte erst obige Fragen beantworten, bevor weitere Antworten möglich sind.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Des weiteren wäre auch hilfreich, welche Tätigkeit Ihre Ehefrau nach dem Studium aufnimmt und wie hoch ihr jährliches Brutto-Einkommen ist.

Gruß Merger

Nein, jeder der ein eigenes einkommen aus einer tätigkeit (selbständig, privat aus Kapiutalerträgen wie Zinsen oder Mieten erzielt, muss sich selbst krankenversichern. Krankenversicherungspflicht!!!

Hallo Makiko57,

da sind ja gleich eine ganze Reihe „gewerblicher Hilfsangebote“ gekommen :wink:

Leider ist niemand auf den wichtigsten Punkt eingegangen. Man kannst grundsätzlich die Kündigung bzw. den Rücktritt durch den Versicherer anfechten. Ein Krankenversicherer kann nur bei außergewöhnlich schweren Verstössen gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht (u.a. Gesundheitsfragen) kündigen/zurücktreten. Wie das in deiner konkreten Situation aussieht, darüber solltest du mit einem qualifizierten Spezialisten sprechen, z.B. mit einem Versicherungsfachanwalt oder spezialisierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler, der nicht als erstes versucht einen neuen Vertrag zu platzieren ohne zu prüfen ob der alte Vertrag zu retten ist. Davon gibt es einige, man muss nur danach suchen.

Viel Erfolg
oscar.

Hi Makiko57

mich meine Krankenversicherung mit sofortiger Wirkung
gekündigt, da ich angebliche Vorerkrankungen nicht angegeben
hätte.

hm hört sich komisch an was bedeutet viele Jahre Versichert ? Bei ein und der selben Versicherung?

Familienversicherung ist nur möglich wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind:
SGB V §10
eine dieser Vorraussetzungen ist die Hauptberufliche Selbstständigkeit.(welche nicht sein kann)
Gruß

als selstständiger hast du keine chance familienversichert zu werden, du hast ja eigenes einkommen!!!
musst dir eine neue private suchen

Hallo,
wenn es „angebliche“ Vorerkrankungen sind, kannst du ja mit Deiner KV streiten/diskutieren.
Ansonsten geht die Familienversicherung nur, wenn Deine Einküfte unter € 400 mtl. sind und Du nicht mehr selbständig bist.
Gruß H.

Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort.
Die Vorerkrankung auf die sich die Versicherung beruft liegt fast 20 Jahre zurück und ist geheilt. Soviel dazu. Es gibt noch einen anderen Aspekt. Meine Frau beendet zur Zeit ihr Studium wie schon gesagt. Sie ist aber ebenfalls seit Oktober 2010 selbstständig. Was wäre wenn sie mich einstellt? Sie selbst wird über ihren zukünftigen Arbeitgeber versichert sein.

Hallo, Makiko57,

es ist mir ein Rätsel, wie eine so lange ausgeheilte Sache noch zu einem Rücktritt führen soll. Da müßtest Du mal rauskommen mit Details, sofern es Dir um diesen Teil geht.

Das mit Ihrer Frau verstehe ich nicht so recht. Wie soll sie gleichzeitig angestellt und selbständig sein? Wäre das zeitlich überhaupt darstellbar? Wäre das aus Sicht des künftigen Arbeitgebers zugelassen? Und versteht sie von dem Thema, was Sie beruflich machen, genug, daß sie als Ihre „Chefin“ darstellbar ist? Es kann eine recht komplizierte Sache sein, abzuklären, ob Sie in Ihrer Konstellation sozialversicherungs-pflichtig sein können, oder ob die Art Ihrer Arbeit ohnehin nur eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit zuläßt.Das geht dann schon Richtung Rechtsberatung, womit ich nicht dienen kann. Übrigens könnten Sie nur angestellt werden, wenn Sie nicht älter als 54 Jahre sind, falls das in Betracht käme.

Ich neige mehr dazu, das Problem der PKV neu zu lösen, als so komplexe Überlegungen umzusetzen, bzw. nach viel Aufwand evt. zu erkennen, daß es ohnehin nicht darstellbar ist.

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Im Rahmen der Familienversicherung eher unwahrscheinlich. Wenn dann nur mit einem eigenen Beitrag!
Auch an die letzten GKV wenden, bei der Sie selbst versichert waren und an die BaFin, weil die PKV Ihnen eigentlich nicht mehr kündigen kann!

good luck
pe sturm

Hallo Makiko87,

deine Selbstständigkeit bleibt ja nach deinen Schilderungen bestehen.
Die Selbstständigkeit ist immer ein Ausschlusstatbestand von der kostenfreien Familienmitversicherung.

Also : Familienversicherung bei der Ehefrau auf alle Fälle unmöglich. Es bleibt nur die weitere Versicherung bei der PKV. Evtl. dann in einem anderen Tarif.

viele Grüße
sigi-der-schwabe