Hallo, Makiko57,
da bist Du ja in einer ziemlich ernhsthaften Klemme gelandet. Auf die muß ich anschließend näher eingehen. Zunächst zu dem Punkt: Daß Deine Frau demnächst in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig tätig wird, hat leider mit der Situation als Selbständiger überhaupt nichts zu tun. Den Punkt kann man also gleich abhaken. Wenn Du weiterhin selbständig tätig bleiben willst, brauchst Du eine PKV, die Dich trotz des Rauswurfes, und trotz der Gründe (Diagnosen), aufnimmt. Du hast das sehr offen stehen lassen, ob es da wirklich relevante Gründe gibt, oder nur „angebliche“. Je nachdem, wie ernsthaft die Gründe sind, kann es schwer sein, machmal auch unmöglich, einen neuen Versicherer zu finden. Schlimmstenfalls kann man immer noch auf den Basistarif zurückgreifen (jedoch nicht beim bisherigen Versicherer), der mit inzwischen rund 593,- Euro jedoch sehr teuer ist. Hier darf aber wenigstens niemand abgelehnt werden.- Sollte die vorherige Mitgliedschaft in der GKV nicht zu lange her sein, könnte man auch versuchen, dort wieder aufgenommen zu werden. Die Pflicht zur Krankenversicherung könnte diese Chance mit sich bringen.-
Ansonsten (vielleicht über mich) recherchieren lassen, bei welchem Versicherer eine Aufnahme möglich ist, und alle Daten dafür geben. Wegen der Pflicht zur Krankenversicherung muß dann der Beginn auf heutiges Datum rückdatiert werden.
Ich weiß, das hilft nur bedingt gleich weiter, aber anders kann man nicht vorgehen.
Freundliche Grüße
Michael Rischer
www.pkv-netz.com