Hallöchen,
angenommen ein AN verdient über der BBG und hat sich privat versichert. Nun möchte er seine Arbeitsstelle wechseln und zusätzlich in die GKV zurück (verdient aber immer noch über BBG). Nun ist es doch so, dass er wieder in die GKV kann, sobald er arbeitslos ist.
Ist dies abhängig davon, wie lange er arbeitslos ist? D.h. überspitzt: Er hört am 31. eines Monats auf, ist einen Tag arbeitslos und fängt zum 2. wieder die neue Stelle an?
Ist der Wechsel auch bei „fließendem“ Wechsel möglich? oder gibt es da Restriktionen?
Gruß anische