Wechsel der Krankenversicherung PKV zu GKV?

Hallöchen,

angenommen ein AN verdient über der BBG und hat sich privat versichert. Nun möchte er seine Arbeitsstelle wechseln und zusätzlich in die GKV zurück (verdient aber immer noch über BBG). Nun ist es doch so, dass er wieder in die GKV kann, sobald er arbeitslos ist.

Ist dies abhängig davon, wie lange er arbeitslos ist? D.h. überspitzt: Er hört am 31. eines Monats auf, ist einen Tag arbeitslos und fängt zum 2. wieder die neue Stelle an?
Ist der Wechsel auch bei „fließendem“ Wechsel möglich? oder gibt es da Restriktionen?

Gruß anische

kaine ahnung.

Hallo,

ein Wechsel des Arbeitgebers begründet für sich genommen natürlich nicht das Recht, wieder in die GKV zu wechseln.

Zum Thema Arbeitslosigkeit sagt das SGB V:

Versicherungspflichtig sind (…) (2) Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 143 Abs. 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist…

Ob ein Tag Arbeitslosigkeit in der von Ihnen genannten Konstellation durch geht oder als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt werden könnte, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich muss leider passen, aber wende dich doch einfach mal eine GKV, die sind immer an Mitgliedern interessiert.

Hallo Anische,
das klappt nicht mit 1 Tag arbeitslosigkeit :smile:.
Soweit ich weiß, ist die derzeitige Regelung, dass jemand, der aufgrund Pflichtversicherung wieder in die gesetzliche Kasse zurück musste, dort 6 Monate pflicht gewesen sein muss, um dann in der GKV bleiben zu können, wenn er wieder als Angestellter mit Einkommen über der BGB berufstätig wird.

Meine Auskunft ist jedoch „ohne Gewähr“. Ich bin im verkauf PKV tätig, kann also sehr gut beurteilen, welche der PKV je nach Kundenansruch und Wunsch zu empfehlen sind und warum. Die rechtliche Sache mit Zwangsrückkehr in die GKV ist insofern nicht mein Fachgebiet.

Ganz sicher jedoch bin ich, dass 1 Tag Arbeitslosigkeit wirklich keinen Rückweg in die GKV erzwingt, bzw. möglich macht :wink:). Es kann höchstens sein, dass die Frist verlängert wurde auf 1 Jahr oder auch verringert auf 3 Monate.

Hoffe geholfen zu haben.
Liebe Grüße
HG

Wenn Du schon länger PKV versichert bist, bleibst Du auch bei Arbeitslosigkeit in der PKV und kannst nicht ohne weiteres in die GKV wechseln. Zu den Bedingungen bitte in der GKV deines Vertrauens nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren
ZIEREN Vericherungsmakler

angenommen ein AN verdient über der BBG und hat sich privat
versichert. Nun möchte er seine Arbeitsstelle wechseln und
zusätzlich in die GKV zurück (verdient aber immer noch über
BBG).

Dann bleibt er PKV.

Nun ist es doch so, dass er wieder in die GKV kann,
sobald er arbeitslos ist.

Und wieder in die PKV muss, wenn er nicht mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig war (erst danach geht freiwillige GKV).

Und wieder in die PKV muss, wenn er nicht mindestens 12
Monate lang versicherungspflichtig war (erst danach geht
freiwillige GKV).

Angenommen, er war bereits Pfichtmitglied in der GKV, bevor er in die PKV gewechselt hat. Welcher Zeitraum ist hier entscheidend? Also muss er nur irgendwann mal Pflichtmitglied gewesen sein, oder innerhalb der letzten xy Jahre?

Gruß anische

Angenommen, er war bereits Pfichtmitglied in der GKV, bevor
er in die PKV gewechselt hat. Welcher Zeitraum ist hier
entscheidend?

24 Monate in den vergangenen 5 Jahren oder die letzten 12 Monate am Stück. Details in § 9 SGB V: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__9.html - Dreimonatsfrist beachten.