Wechsel der Krankenversicherung

Hi,

meine Frau möchte evtl. Ihre krankenversicherung wechseln (Von der relativ teuren AOK zu einer anderen). Nun ist Sie aber an einer derzeit nicht heilbaren Krankheit (Multiple Sklerose) erkrankt und hat Bedenken, dass sie von einer anderen Versicherung als Kunden akzeptiert wird.

Krankenversicherung ist für die meisten Bundesbürger pflicht. Sind nun die Kassen auch andererseits verpflichtet einen Kunden zu nehmen, der „dauerkrank“ ist und dementsprechend Kosten verursachen könnte?

Gruß und Dank

Gimli

Hallo Alexander,
es ist Pflicht, nach dem Sozialgesetzbuch, dass jede gesetzliche Krankenversicherung jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer aufnehmen muss.
Betonung liegt auf versicherungspflichtig, dass bedeutet das durchschnittliche Bruttoeinkommen liegt auf 12 Monate gerechnet (inklusive aller regelmäßigen Einnahmen aus dieser Tätigkeit) zwischen 630 DM und 6450 DM.
Ist deine Frau nicht versicherungspflichtig, so muss die Kasse deine Frau meines Wissens nach nicht unbedingt aufnehmen.
Viele Kassen versuchen solch Großrisiken von vornherein abzulehnen, in dem sie dem Beantrager sagen dies ginge nicht.
Damit verhalten sie sich aber nicht sozialgesetzbuchkonform.

Einfach mal drauf ansprechen.

Aber das kann man sicherlich mit der betreffenden Kasse am besten in einem persönlichem Gespräch klären…

in diesem Sinne…

Marco

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Hi,

meine Frau möchte evtl. Ihre krankenversicherung wechseln (Von
der relativ teuren AOK zu einer anderen). Nun ist Sie aber an
einer derzeit nicht heilbaren Krankheit (Multiple Sklerose)
erkrankt und hat Bedenken, dass sie von einer anderen
Versicherung als Kunden akzeptiert wird.

Krankenversicherung ist für die meisten Bundesbürger pflicht.
Sind nun die Kassen auch andererseits verpflichtet einen
Kunden zu nehmen, der „dauerkrank“ ist und dementsprechend
Kosten verursachen könnte?

Sofern Deine Frau in eine private Krankenversicherung wechseln will, wird die Kasse sie nicht aufnehmen wollen oder zumindest hohe Zuschläge verlangen. Wahrscheinlich ist sie mit ihrer Krankheit in der AOK besser aufgehoben.

Eine Pflicht zur Aufnahme besteht nur für gesetzliche Krankenversicherungen in bestimmten Fällen. Vorhandene Krankheiten begründen jedoch keine Pflicht für die gesetzliche, jemanden aufzunehmen.

Hi,
wenn deine Frau versicherungspflichtig ist, muss jede gesetzliche Krankenkasse sie aufnehmen. Fragen nach dem Gesundheitszustand als Aufnahmekriterium sind nicht zulässig. Such dir am besten eine der günstigen Krankenkassen. Bkk für Heilberufe, TK oder BKK Krupp Hoesch aus. Das Geld was du hier an Beiträgen sparst kann du in dei Gesundheitsvorsorge für deine Frau inverstieren.
Gruß Jürgen

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