Wechsel der Lohnsteuerklasse

Hallo Forum

folgende Annahme: ein verheiratetes Paar, er Bruttolohn 3500 Euro lohnsteuerklasse 3, sie Brutto 2000 Euro Lohnsteuerklasse 5.

Wenn in Zukunft Zuwachst geplant ist und die Frau Kindergeld beziehen möchte, macht es dann Sinn die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Das Kindergehlt bezieht sich glaube ich auf die letzten 12 Nettogehälter.

Die zweiter Frage: Kann das Paar zu einem frei gewählten Zeitpunkt z.B. im Monat August entscheiden die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Oder geht das nur am Ende vom Jahr?

Danke.

Michi.

Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und zwar noch mit 154 Euro für das 1. bis 3. Kind un 179 Euro ab dem 4. Kind.

Was hier gemeint ist, ist das Elterngelt nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Ein wirtschaftlich unsinniger Steuerklassenwechsel, nur um das Elterngeld für einen Ehegatten so zu erhöhen, wird von den zuständigen Ämtern nicht anerkannt. Entgegen einem vor einigen Monaten verlauteten Hinweis der OFD Rheinland, wo genau oben genanntes sogar noch empfohlen wurde, hat jetzt die den zuständigen Ämtern vorstehende Behörde angewiesen, eben solche Steuerklassenänderungen als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen und nicht anzuerkennen. In solchen Fällen berechnet sich das Elterngeld wohl nach der Steuerklasse vor Änderung.

Nähere Auskünfte dürften auch die zuständigen Behörden (Versorgungsämter) erteilen.

Betr. Elterngeld/Steuerklassenwechsel

Nach meinem Wissensstand wird der Wechsel in die Steuerklasse 4 jedoch anerkannt. Nur ein Wechsel von 3/5 in 5/3 wird nicht akzeptiert.

Schwede

Das kann auch ich bestätigen. Hier liegt ja auch kein grob wirtschaftticher Unsinn vor. Mit diesen Kombination 4/4 verhindert man bspw. auch Nachzahlungen, die bei 3/5 entstehen können. Wenn allerdings der eindeutige Besserverdiener die 5 nimmt, damit der später zu Hause bleibende Ehegatte mit der 3 eine höheres Elterngeld bekommt, obwohl dieser weniger verdient, dann ist das Gestaltungsmissbrauch.