Liebe/-r Experte/-in,
vor einigen Tagen sind die Mieter in dem auch von mir bewohnten Mietobjekt von der bisherigen Hausverwaltung informiert worden, dass ihr der Hausbesitzer das Mandat entzogen hat und zukünftig eine Gesellschaft im Ausland für die Verwaltung zuständig sei. Die Mietzinse sollen ab sofort auf ein Bankkonto im Ausland überwiesen werden.
Meine Frage lautet, ob es rechtlich in Ordnung ist, dass die Hausverwaltung für ein Miethaus in Deutschland von einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland wahrgenommen wird und ob von den Mietern verlangt werden darf, dass die Mietzinse auf eine Bank im Ausland überwiesen müssen.
Vielen Dank für eine Klärung und allfällige Tipps zum weitere Vorgehen.
Freundliche Grüsse
heredi
Hallo, grundsätzlich gibt es aus meiner Sicht nichts das dagegen spricht das der neue Verwalter seinen Sitz im Ausland hat. Das mit dem Auslandskonto ist auch OK, solange daraus nicht besondere Kosten für die Mieter entstehen.
MfG Heinz B.
Hallo,
leider kann ich dazu keine Aussage treffen. Würde mich an Ihrer Stelle mal mit einen Fachanwalt für Immobilienrecht zusammensetzen.
Sorry und Gruß
Grundsätzlich dürfte einer beliebigen Beauftragung von Haus- oder Mietverwaltungen im In- und Ausland nichts entgegenstehen.
Ob aber auf Weisung der jetzigen Verwaltung künftige Mieten auf eine neues Konto überwiesen werden sollten, müsste unbedingt von einem Juristen geprüft werden, Vorsicht ist hier sehr angebracht!
…
Hallo HeinBus
danke für die Information. Es entstehen natürlich Mehrkosten, da die neue Verwaltung nur per Post, oder telefonisch erreichbar ist (Emailadresse oder Webseite sind nicht vorhanden), aber das hält sich in zumutbaren Grenzen.
Gruss, heredi
Hallo dg39
Vielen Dank für die Informationen. Ich werde die Frage juristisch prüfen lassen und danach meine Dispositionen treffen.
Gruss, heredi