Hallo,
ich habe da ein kleines Problem, ich lebe seit dem 01.03.2010 offiziell getrennt von meiner Frau. Ich war in der Lohnsteuerklasse III, auf anfrage beim Finanzamt, wurde mir geraten die Steuerklasse auf IV zu ändern, da ich ansonsten beim Jahresausgleich kräftig nachzahlen müßte. Gesagt getan. Somit habe ich natürlich weniger Geld bekommen und der Trennungsunterhalt sollte daran angepaßt werden. Meine Frau lief zum Anwalt und der sagt es wäre verboten in eine andere Steuerklasse zu wechseln wenn dem Unterhaltsberechtigtem dadurch Nachteile entstehen. Ich wäre verpflichtet die günstigere Steuerklasse zu wählen, also III. Er möchte per einstweiliger Verfügung einklagen, das meine Frau den alten Unterhalt bekommt, obwohl ich viel weniger habe.
Meine Frage ist, kann ich nun nochmal zurück in die Klasse III wechseln? Ich wußte ja nicht das ich das nicht durfte und das ich die III bis ende des Jahres halten darf!?
Würde mich über eine Antwort freuen!
Lg
ich bin nicht der meinung, dass der anwalt im recht ist. bitte erkundigen sie sich bei einem rechtsbeistand! m.e. sind getrennt lebende sogar von amts wegen jeweils in der steuerklasse 1 bzw 2 mit kind