Meine Mutter (Alter 56) hat in den letzten Jahren Arbeitslosengeld bezogen. Mein Vater ging zum gleichen Zeitpunkt in den Vorruhestand, bezog zuerst Arbeitslosengeld dann Altersrente. Für diesen Zeitraum waren mein Vater in der Lohnsteuerklasse 3 und meine Mutter in 5. Das ALG meiner Mutter endet nun. Wir wurden jetzt im nachhinein vom Arbeitsamt darauf aufmerksam gemacht, dass meine Mutter, hätte Sie frühzeitig die Steuerklasse auf 3 geändert, ein um 20 EURO pro Woche höheres ALG bezogen hätte.
Kann ich im nachhinein die Ansprüche geltend machen oder in irgendeiner Form das entgangene, höhere ALG, beziehen.
Auf die sinnvolle Änderung der Steuerklasse sind wir zu keinem Zeitpunkt hingewiesen worden.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich vielmals im voraus.
Meine Mutter (Alter 56) hat in den letzten Jahren
Arbeitslosengeld bezogen. Mein Vater ging zum gleichen
Zeitpunkt in den Vorruhestand, bezog zuerst Arbeitslosengeld
dann Altersrente. Für diesen Zeitraum waren mein Vater in der
Lohnsteuerklasse 3 und meine Mutter in 5. Das ALG meiner
Mutter endet nun. Wir wurden jetzt im nachhinein vom
Arbeitsamt darauf aufmerksam gemacht, dass meine Mutter, hätte
Sie frühzeitig die Steuerklasse auf 3 geändert, ein um 20 EURO
pro Woche höheres ALG bezogen hätte.
Kann ich im nachhinein die Ansprüche geltend machen oder in
irgendeiner Form das entgangene, höhere ALG, beziehen.
Auf die sinnvolle Änderung der Steuerklasse sind wir zu keinem
Zeitpunkt hingewiesen worden.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich vielmals im voraus.
hi Jochen,
Arbeitslosengeld richtet sich unter anderem danach, welche Lohnsteuerklasse zum Jahresbeginn der Arbeitslosigkeit eingetragen war. http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/hoehe/…
Spätere Änderungen der Lohnsteuerklasse werden
unter bestimmten Bedingungen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt.
Nachträgliche Änderung der Lohnsteuerklasse ist nicht möglich, damit auch keine nachträgliche Änderung der Alg-Höhe. Eine Beratungspflicht in steuerlicher Hinsicht besteht für die Arbeitsämter nicht - im offensiven Sinn. Auf Nachfrage hätte Deine Mutter aber sicher die Auskunft bekommen -