Wechsel der Steuerklasse wegen Umzug

Guten Tag!

Dies habe ich beim googeln gefunden:

„Steuerklasse II
Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.
Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein“.

Angenommen, eine Alleinerziehende mit derzeitiger Steuerklasse II zieht in die Wohnung ihres Freundes um. Behält sie dann diese Steuerklasse, oder kommt die Alleinerziehende dann in die Steuerklasse I?

Ich danke jetzt schon für eine Antwort!

Hallo!

Angenommen, eine Alleinerziehende mit derzeitiger Steuerklasse II
zieht in die Wohnung ihres Freundes um. Behält sie dann diese
Steuerklasse, oder kommt die Alleinerziehende dann in die
Steuerklasse I?

Durch den umzug steht der Person mit Kind nicht mehr der Alleinerziehendenentlastungsbetrag zu, das heißt ab dem Umzug kommt sie in Steuerklasse 1.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg!

Ein herzliches DANKESCHÖN für Deine schnelle Antwort!