Guten Abend,
auch für Steuerjahre nach 2013 sollte ja nachträglich ein Wechsel der Veranlagungsart z.B. von Zusammen- zu Einzelveranlagung oder umgekehrt möglich sein, wenn für einen der Ehepartner etwa durch einen Verlustrücktrag der Steuerbescheid geändert werden müsste (§26 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Allerdings steht im Gesetz unter §26a noch „Die Anwendung des § 10d für den Fall des Übergangs von der Einzelveranlagung zur Zusammenveranlagung und von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung zwischen zwei Veranlagungszeiträumen, wenn bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen, wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.“
Ich habe hier beim Googeln keine solche Regelung gefunden -gibt es diese überhaupt und wenn ja, wird der Wechsel nach Verlustrücktrag dadurch noch stärker eingeschränkt als bisher oder sogar unmöglich gemacht?
Vielen DanK!