Hallo an Alle,
zum 12.9.17 wechselte der Arbeitgeber, zuvor war deshalb für die Auszahlung des Kindergeldes das hiesige Arbeitsamt zuständig, nun ist es das Landesamt für Finanzen.
Wie muss das nun in die Steuererklärung eingetragen werden? Soll die „alte“ Behörde oder die „neue“ Behörde angegeben werden?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße