Wechsel der zuständigen Behörde beim Kindergeld - wie eintragen in Steuererklärung

Hallo an Alle,
zum 12.9.17 wechselte der Arbeitgeber, zuvor war deshalb für die Auszahlung des Kindergeldes das hiesige Arbeitsamt zuständig, nun ist es das Landesamt für Finanzen.
Wie muss das nun in die Steuererklärung eingetragen werden? Soll die „alte“ Behörde oder die „neue“ Behörde angegeben werden?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

In das Feld kannst du auch Hamsterradverwaltungsamt Niederpopelhausen schreiben, denn dieses Feld ist zwar ein Elster-Pflichtfeld, hat aber keinerlei praktische Bedeutung, weder für den Steuerpflichtigen noch für das Finanzamt (Ausnahme vielleicht bei Exoten-Fällen, Kinder im Ausland oder so).

Super, vielen Dank! Ich dachte mir zwar schon so etwas, aber man weiß ja nie…