Wechsel des Anwalts

Hallo liebe w-w-w Gemeinde, ich hätte da mal eine Frage weil mal wieder nicht auf die Nase fallen möchte.
Also, nehmen wir mal an jemand hat Stress mit seinem ehemaligen Arbeitgeber und das in mehreren Fällen.
Jetzt geht dieser jemand zu einer „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ (die Gänsefüßchen sind bewusst gesetzt) und sagt ihr das er sein letztes Gehalt und seinen Urlaubsanspruch von seinem ExAG noch nicht bekommen hätte.
Die Anwältin schreibt einen freundlichen Brief an den ExAG und kurz darauf bekommt dieser jemand auch sein Gehalt.
Die Anwältin des ExAG schreibt aber auch gleich einen Brief an die Anwältin von diesem jemand und kündigt weitere rechtliche Schritte gegen ihren Mandanten an.
Bisher ist der ExAG bzw. seine Anwältin aber noch nicht tätig geworden.
Nun hat dieser jemand festgestellt, das seine Anwältin nicht so kompetent ist wie es ursprünglich aussah und er möchte wenn er von seinem ExAG verklagt wird sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen.
Muss er jetzt der Anwältin die sich bisher damit beschäftigt davon in Kenntnis setzen und wenn ja wie? (telefonisch; schriftlich)
Muss er der Anwältin der Gegenseite auch seinen neuen Anwalt mitteilen wobei diese ja noch nicht gegen ihn vorgegangen ist. (hat nur gedroht)
Wäre schön wenn ihr mir dazu mal einen Tipp geben könntet.
Danke Ronny

Hallo,

Muss er jetzt der Anwältin die sich bisher damit beschäftigt
davon in Kenntnis setzen und wenn ja wie? (telefonisch;
schriftlich)

Normalerweise geht man dann einfach zum neuen Anwalt, und bittet sie, das Mandat zu kündigen (gekündigt werden muß - schriftlich is ratsam)

Alles weitere macht dann der neue Anwalt -> mal drauf ansprechen.

Gruß,

Schnägge

Hallo Ronny,

Denk bitte daran, dass du von Deiner Alten RAin eine Rechnung bekommst und von der/dem neuen Anwalt auch. Bitte nie aus den Augen verlieren. Oder hast Du eine Rechtschutzversicherung??

Bei Fragen bitte melden unter [email protected]

Danke
Liebe grüße Heike

Moien!

Prinzipiell ist es erstmal unsinnig hier schon tätig zu werden bevor überhaupt etwas passiert ist. Schlafende Hudne zu wekcen ist selten gut!

Dann solltest du natürlich beachten, daß du zwei Anwälte bezahlen musst und selbst wenn du Rechtsschutz hast wird diese den zweiten ziemlich sicher nicht übernehmen.

Die formalitäten wird dir ggf. schon dein neuer Anwalt verclickern.

Bernd