Wechsel des Arbeitsplatzes und Urlaubstage

Guten Tage zusammen,

stellt Euch einmal vor jemand hätte im Jahr 26 Urlaubstage. Wenn nun dieser Jemand nach 2 Monaten der Arbeitsplatz wechselt, hat er dann noch in diesen zwei Monaten 26/12 *2=4 AT Urlaub? Muss er diesen bei dem alten AG nehmen oder darf er den Urlaub gar nicht nehmen?

Vielen Dank für Eure Bemühungen und ein schönes und sonniges Wochenende
Brombär

Hallo B.,
streggenommen hat Jemand Anspruch auf 4 und einen Drittel AT Urlaub. Und zwar beim alten AG. Und diesen Urlaub kann er auf alle Fälle nehmen, am besten 4 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses.

Gruß bobesch

Hallo,

streggenommen hat Jemand Anspruch auf 4 und einen Drittel AT
Urlaub. Und zwar beim alten AG. Und diesen Urlaub kann er auf
alle Fälle nehmen, am besten 4 Tage vor Ende des
Arbeitsverhältnisses.

Fast, der AG kann natürlich sagen aufgrund blablabla (z.B. Übergabe
Aufgabengebiet,) kann ich leider keinen Urlaub gewähren.
Dann muß er ihn allerdings ausbezahlen!

Gruß
Stefan

Aber ?
Danke für die Antworten, aber kann der Jemand diese Tage mit zu dem alten AG nehmen? (Dazu müsste es ja einen Datenaustausch zwischen alten und neuen AG geben - ist das realistisch?). Was würdet Ihr diesem Jemanden raten oder was würdet Ihr machen?

Gruss
Brombär

Danke für die Antworten, aber kann der Jemand diese Tage mit
zu dem alten AG nehmen?

Ich nehme an, Du meinst zum neuen AG…

Nein, das geht natürlich nicht.

LG
Stuffi

Hast recht und Danke o.w.T.
Ja genau, sorry mein Fehler. Und allen vielen Dank

Gruss
Brombär

Hallo Brombär,
normalerweise stellt der alte AG auch eine Bescheinigung aus, wieviel Urlaub genommen wurde.
Grüße
Almut

Hi Brombär,
ich habe am Montag nen neuen Arbeitsvertrag unbterschrieben.
In den ersten 6 Monaten habe ich keinen Anspruch auf Uraub… achja… Montag habe ich Urlaub *g*

Lies deinen Vertrag mal durch. Wenn du einen ähnlichen Passus drin hast und dein AG „ne fiese Möpp“ ist, guggst du dumm und bekommst keinen Urlaub.

Gruß
BJ

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