Wechsel des Bundeslandes als Vorruheständler

Hallo,
wenn man 55 Jahre alt und beamteter Lehrer in NRW ist, seit einigen Jahren aus gesundheitlichen Gründen im vorläufigen Vorruhestand ist und eine (gekürzte) Pension bezieht,kann man dann in ein anderes Bundesland ziehen? Der Ehepartner muss für seinen Arbeitgeber nun für mindestens 2 Jahren nach Bayern. Kann man dort den 1. Wohnsitz einrichten (der Arbeitgeber verlangt das, warum auch immer), aber auch einen 2. Wohnsitz in NRW behalten.
Was gilt es da zu beachten?

MfG
exlehrer

Arbeits- und Beamtenrecht …
… ist ungefähr so vergleichbar wie Fleisch und Gemüse.

Ich würde deshalb raten, in einem Forum für Beamtenrecht zu fragen … wie z.B. dem hier http://www.recht.de/phpbb/index.php zur Verfügung stehenden.

MfG

Danke!
Werde ich machen. Habe halt hier kein passenderes Unterforum gefunden…

Keine Kritik

Werde ich machen. Habe halt hier kein passenderes Unterforum
gefunden…

Das sollte von mir auch nur eine Hilfe sein und keine Kritik. Die Auswahl an Brettern (= Unterforen) zu rechtlichen Themen ist hier etwas begrenzt. Aber bei w[er]-w[eiss]-w[as] gibts halt schon ca. 160 (?) Bretter … und wenns noch mehr wären, wärs irgendwann unübersichtlich.

[MOD] Beamten- und Arbeitsrecht
Bei vorläufiger Würdigung gelange ich zu der Auffassung, dass beamtenrechtliche Fragen durchaus hier ins Arbeitsrecht-Brett passen. Die Fragestellungen sind nämlich sehr vergleichbar, ja dieselben; nur die Antworten finden sich eben in anderen Gesetzen. Beamtenrecht mag kein klassisches Arbeitsrecht sein, aber dem Sinn dieses Bretts entsprechen beamtenrechtliche Fragen doch allemal.

Levay

Hi!

Aus Erfahrung ist die Resonanz bei Beamtenrecht hier nur sehr überschaubar, weshalb ich den Hinweis auf das andere Forum sehr sinnvoll finde :smile:

Schönes Wochenende
Guido

Ich habe nichts gegen den Hinweis, ich wollte nur sagen, dass ich grundsätzlich der Meinung bin, dass die Frage auch hier nicht falsch ist.

Levay

Hallo,
weshalb sollte das nicht möglich sein. Auch Beamte geniessen Freizügigkeit. Die frühere Residenzpflicht für Lehrer ist ja wohl abgeschafft. Zudem besteht keine aktive Dienstpflicht im einstweiligen Ruhestand. Nur wenn man reaktiviert ist, muss man antanzen. Aber auch dann spielt es keine Rolle, wo man letztlich sein Domizil hat.

Gruß Woko

Ich habe nichts gegen den Hinweis,

:smile: Das sehe ich (sonst hättest du ihn als Mod ja einfach löschen können)

ich wollte nur sagen, dass
ich grundsätzlich der Meinung bin, dass die Frage auch hier
nicht falsch ist.

Hab ich ja auch nicht behauptet. Aber wer kennt sich hier im Brett schon mit Beamtenrecht aus?

Hab ich ja auch nicht behauptet. Aber wer kennt sich hier im
Brett schon mit Beamtenrecht aus?

Tja, hm… ich habe im Referendariat mal einen beamtenrechtlichen Fall bearbeitet… Wenn genau DAS gefragt wird, worum es da ging, wüsste ich vielleicht was. :wink:

o.t.

Tja, hm… ich habe im Referendariat mal einen
beamtenrechtlichen Fall bearbeitet…

Juchhuuu! Wir sind gerettet! :wink:

Wenn genau DAS gefragt
wird, worum es da ging, wüsste ich vielleicht was. :wink:

[flüster]Verrat es mir. Ich stelle dann mal eine entsprechende Frage.[/flüster]