Guten Tag,
Die Weiterbearbeitung einer Webseite nach Beendigung der Zusammenarbeit und Abbruch der Tätigkeit des bisherigen Programmierers/Webdesigner soll z.B. neu vergeben werden. Die Sache endet im Streit, und der Kunde hat die weitere Bezahlung eingestellt. Die Seite ist fehlerhaft in wichtigen Funktionen aber recht fortgeschritten in der Erstellung. Grafisch individuell gestaltet. Eine weitere Zusammenarbeit ist aber nicht mehr zumutbar wegen Streit und fehlender Kommunikation. Der alte Programmierer sieht das anders, gibt sich keine Schuld sondern seinem Auftraggeber.
Nun arbeitet der neue Programmierer an der weiteren Seitengestaltung und Betreuung. Geht sowas denn ohne Einschränkungen und Forderungen des früheren Programierers?
Hierzu müsste man den Vertrag kennen. Wenn nicht anders vereinbahrt sind Programm und Design Eigentum des Urhebers und dürfen nur von diesem geändert werden. Allerdings kann dies im Vertrag natürlich anders geregelt sein.
Sollten keine Zahlungen erfolgt sein bzw. gibt es einen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung ist m. E. die Sache klar, da das Werk noch nicht in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen ist. In diesem Fall ist dem Auftraggeber sowohl die Nutzung als auch die Änderung verwehrt.
Es hat sich aber genau so zugetragen, wie ich es schrieb im Artikel.
Und eine schriftliche Vereinbarung gab es nie, auch kein Pflichtenheft oder schriftliche Aufzeichnungen. Die ersten teilzahlungen sind erfolgt aber wurden inzwischen eingestellt, da der Programmierer praktisch nichts mehr von sich hören ließ trot Emails und Anrufe.
Alle laufenden Fehler wurden praktisch nur vom Auftraggeber entdeckt und neu reklamiert. Inzwischen wurde er dafür für dumm erklärt, er würde nichs verstehen und begreifen u.s.w.
Der Programmierer erklärte auch, dass er weitere Arbeiten nicht mehr an der Webseite fortführen würde, bis auf einige Kleinigkeiten, für die er aber viel Zeit brauchen würde.
Wie würdest du die Frage von mir hier unter diesem genaueren Gesichtspunkt sehen?
wenn es nichts schriftliches gibt, ist der Entwickler wohl der Urheber. Und da Ihr nicht im Guten auseinander gegangen seid, kann ich nur empfehlen, den alten Stand zu sichern, dann kann ihn der Entwickler zurück haben, wenn er ihn fordert, und die Website komplett neu zu machen. Und diesmal mit Vertrag.
Ich würde versuchen, im nachhinein die Verwertungsrechte für den Code und das Design zu erhalten.
Sollte das nicht möglich sein, kann man wohl nur wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten, das Geld zurückverlangen und die Programmierung neu vergeben.
Wichtig bei allem ist, angemessene Fristen zu benennen.
mal abgesehen davon, daß es sich hier eindeutig um eine Rechtsfrage handelt die hier nicht hingehört nur kurz folgendes:
Sollte das nicht möglich sein, kann man wohl nur wegen
Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten, das Geld
zurückverlangen und die Programmierung neu vergeben.
Bezahlt werden muss alles, was bis Einstellung der Arbeiten geleistet worden ist. Geld könnte es höchstens bei einem üppigen Vorschuss zurückgeben, nicht jedoch bei Zahlung nach Arbeitsabschnitten. Nutzungsrechte sind bei Nutzung gesondert zu vergüten.