Wechsel des Schornsteinfegers

Nach dem es ab 2013 möglich ist den
Schornsteinfeger zu wechseln habe ich
den bisheriger Vertreter des schwarzen
Gewerbes durch einen anderen ersetzt!

Allerdings ist dies verbunden mit einem
meiner Meinung nach nicht vertretbaren
bürokratischen Aufwand!

Die Ergebnisse der Emissionsmessung muss
in schriftlicher Form dem zuständigen Land-
ratsamt und einem aufsichtsführenden Bezirks-
schornsteinfeger gemeldet werden!

Wer hat ähnliche Erfahrungen schon gemacht?

Grüße
Otto D. Huber

Hallo!

Das ist aber ausdrücklich so angelegt und gewollt.
Denn,die alten Auflagen(Reinigungsintervalle,Immissionsschutzmessung usw.) gelten auch in Zukunft.
Es geht darum,die fremd vergebenen und durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren und dem Schornsteinfeger zu melden ("Sind durchgeführt worden ").
Denn bekommt er diese Rückmeldung nicht innerhalb der Frist, erfolgen Mahnung und später Zwangskehrung/-messung durch ihn als amtlich Bevollmächtigten für die Überwachung.

Du hast doch einen sog. Feuerstättenbescheid bekommen,in dem der Terminplan und die nötigen Maßnahmen aufgeführt sind,die gemacht werden müssen.
Die Heizungsfirmen oder anderen Schornsteinfeger sollten wissen,wie sie ihre Arbeit dokumentieren. Dieses Schriftstück reicht man dann ein.

Was ist daran so aufwändig ?

Man muss es ja nicht so machen ! Man darf auch beim alten Schornsteinfeger bleiben,dann wäre man diesen Nachweis auch los.

MfG
duck313

Hallo,

Allerdings ist dies verbunden mit einem
meiner Meinung nach nicht vertretbaren
bürokratischen Aufwand!

Ach ja ?

Die Ergebnisse der Emissionsmessung muss
in schriftlicher Form dem zuständigen Land-
ratsamt und einem aufsichtsführenden Bezirks-
schornsteinfeger gemeldet werden!

Ganz einfach: Meßergebnis ins Fax, Nummer wählen, weg damit… schon hast Du Deine Pflicht erfüllt. Was soll da ein nicht vertretbarer Aufwand sein ?

MfG