Moin zusammen,
wir stellen uns vor, daß eine Mieter M Geld sparen und deswegen den Stromanbieter wechseln wöllte. Muß M dann Vermieter V dies mitteilen? Muß V dies genehmigen? Und schließlich: Was ist bei Auszug? Muß M wieder zurück zum ursprünglichen Stromlieferanten?
Fragen über Fragen,
Ralph
Hallo Ralph,
Muß M dann Vermieter V dies mitteilen?
Nein!
Muß V dies genehmigen?
Nein!
Was ist bei Auszug?
Den Zählerstand ablesen und den Stromanbieter informieren.
Muß M wieder zurück zum ursprünglichen Stromlieferanten?
Nein, warum auch?
Gruß
Stiefel
Hi,
schließlich: Was ist bei Auszug? Muß M wieder zurück zum
ursprünglichen Stromlieferanten?
Äh, beim Auszug wird der Vertrag gekündigt und kein neuer von M abgeschlossen. Weder beim alten Versorger noch bei einem neuen.
Wozu auch?
Der Nachmieter von M schliesst dann ab wo er mag.
Gruss Sebastian