Wechsel des Stromanbieters

Moin zusammen,

wir stellen uns vor, daß eine Mieter M Geld sparen und deswegen den Stromanbieter wechseln wöllte. Muß M dann Vermieter V dies mitteilen? Muß V dies genehmigen? Und schließlich: Was ist bei Auszug? Muß M wieder zurück zum ursprünglichen Stromlieferanten?

Fragen über Fragen,

Ralph

Antworten über Antworten

Mikesch

Hallo Ralph,

Muß M dann Vermieter V dies mitteilen?

Nein!

Muß V dies genehmigen?

Nein!

Was ist bei Auszug?

Den Zählerstand ablesen und den Stromanbieter informieren.

Muß M wieder zurück zum ursprünglichen Stromlieferanten?

Nein, warum auch?

Gruß
Stiefel

Hi,

schließlich: Was ist bei Auszug? Muß M wieder zurück zum
ursprünglichen Stromlieferanten?

Äh, beim Auszug wird der Vertrag gekündigt und kein neuer von M abgeschlossen. Weder beim alten Versorger noch bei einem neuen.
Wozu auch?
Der Nachmieter von M schliesst dann ab wo er mag.

Gruss Sebastian