Wechsel des Versicherungsnehmers

Hallo
Welche Rechtsfolgen hat der Wechsel des Versicherungsnehmers in einem Erbfall?
Wenn ein Erbe als neuer Versicherungsnehmer eingesetzt wird, verliert der andere Erbe dann seinen Erbanspruch?

Beste Grüsse
E-Bilanz

Hallo!

Das sind 2 Dinge. Wenn man in einer Lebensversicherung einen Begünstigten einsetzt so hat das mit dem späteren Erbe nichts zu tun.
Der Begünstigte wird nicht Erbe oder besser, die Versicherungssumme fällt nicht in die Erbsumme.
Diese begünstigte Person kann gleichzeitig erben, gesetzlich oder durch Testament, aber mit der Lebensversicherung hat das nichts zu tun. Da wird nichts angerechnet.

MfG
duck313