Hallo Ihrs,
ich hoffe, ich bin hier in diesem Brett richtig - habe keines gefunden, wo es sonst reingepasst hätte…
Ich bin auf der Suche nach einem Link oder Literatur zum Thema Wechsel als Zahlungsmittel. Nachdem ich mich mit dem französischen LCR-Verfahren auseinandersetzen muss, sollte ich mich vorher mal mit den Grundlagen zum Wechselrecht beschäftigen. Und die fehlen mir gänzlich.
So ist mir die Abgrenzung zum Scheck nicht ganz klar, ausserdem sind mir die Folgen durch die Annahme eines Wechsels durch eine Firma nicht klar. Der Wechsel dient zur Sicherung einer Forderung, aber wieso kann er dem Schuldner auch erst 2 Tage nach Fälligkeit „vorgelegt“ werden? Dieser muss doch den Wechsel vorher akzeptiert haben… Und wenn er ihn nicht akzeptiert, dann entsteht aus einem Wechsel trotzdem ein volles Forderungsrecht…
Man sieht schon, ich kann die Informationen, die ich bislang habe, nicht richtig einordnen. Deshalb wäre ein gutes Skript mit einer Zusammenfassung ganz hilfreich. Ich weiss auch überhaupt nicht, in welches betriebswirtschaftliche Umfeld man das Wechselrecht einordnet (Finanzbuchhaltung, Finanzierung, …??), so dass ich auch nicht recht weiss, welches wissenschaftliche Lehrbuch hierfür geeignet wäre…
Für Hilfe wäre ich dankbar,
Grüsse
schuelsche
Hallo du!
ich hoffe, ich bin hier in diesem Brett richtig - habe keines
gefunden, wo es sonst reingepasst hätte…
passt hier rein.
Ich bin auf der Suche nach einem Link oder Literatur zum Thema
Wechsel als Zahlungsmittel. Nachdem ich mich mit dem
französischen LCR-Verfahren auseinandersetzen muss, sollte ich
mich vorher mal mit den Grundlagen zum Wechselrecht
beschäftigen. Und die fehlen mir gänzlich.
http://www.lexexakt.de/glossar/wechsel.php
http://dejure.org/gesetze/WechselG
So ist mir die Abgrenzung zum Scheck nicht ganz klar,
ausserdem sind mir die Folgen durch die Annahme eines Wechsels
durch eine Firma nicht klar. Der Wechsel dient zur Sicherung
einer Forderung, aber wieso kann er dem Schuldner auch erst 2
Tage nach Fälligkeit „vorgelegt“ werden? Dieser muss doch den
Wechsel vorher akzeptiert haben… Und wenn er ihn nicht
akzeptiert, dann entsteht aus einem Wechsel trotzdem ein
volles Forderungsrecht…
Scheck: Aussteller ist der Käufer der Ware, Fälligkeit bei Sicht
Wechsel: Aussteller ist der Verkäufer der Ware, Einräumung einer Art günsten Lieferantenkredits bis zum Fälligkeitstag.
Gruß Ivo
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Wenn ich mal kurz zusammenfassend feststellen darf, dann ist ein Wechsel eine Zahlung an erfüllungs statt, das heisst, er dient der Erfüllung anderweitiger Schuld. So liegt einem Wechsel ein Kaufvertrag zugrunde und der Wechsel ist aber grundsätzlich unabhängig vom zugrundeliegenden Forderungsgeschäft. Er ist weiterhin übertragbar durch Indossament und ist sowohl Kreditmittel, Zahlungsmittel, Sicherungsmittel und auch Geldanlagemittel. Im Grunde genommen stellt der Wechsel einen Kredit des Verkäufers für den Käufer dar, da dieser erst später, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag an den Verkäufer bezahlen muss.
Ein Wechsel ist protestierbar. Dies ist die Voraussetzung, um den Anspruch aus einem Wechsel durchzusetzen. Ein Wechsel muss dem Schuldner am Verfallstag, spätestens aber 2 Tage später bis 18 Uhr dem Bezogenen vorgelegt werden.
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Ich verstehe nicht, was das heissen soll „er muss dem Bezogenen vorgelegt werden“. Der Bezogene muss doch vorher schon von dem Wechsel wissen, das heisst, er sollte doch schon vorher wissen, dass der Wechsel existiert. Spätestens durch die Akzeptanz wurde er ihm doch bereits „vorgelegt“??
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Französische Wechsel „LCR“ sind nicht protestierbar. Unbezahlt gebliebene LCR werden dem ausländischen Zahlungsempfänger jedoch schon binnen 8 Tagen nach Fälligkeit bekannt gegeben. Danach gilt die Zahlung als definitiv.
-> was kann ich dann tun, wenn der Wechsel nicht protestierbar ist, aber auch nicht bezahlt wird?
-> und was heisst in diesem Zusammenhang „schon binnen 8 Tagen“?? Will ich als Wechselbesitzer nicht schon vorher wissen, dass nicht bezahlt wurde?
- Welche Unterschiede bestehen im Detail zwischen dem französischen LCR und dem deutschen Wechsel? Ist das nur die elektronische Form? Kann der deutsche Wechsel nicht auch in elektronischer Form erfolgen oder setzt dieser immer ein real existierendes Stück Papier voraus?
Fragen über Fragen,
Grüsse
schuelsche
Hallo nochmals,
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Ich verstehe nicht, was das heissen soll „er muss dem
Bezogenen vorgelegt werden“. Der Bezogene muss doch vorher
schon von dem Wechsel wissen, das heisst, er sollte doch schon
vorher wissen, dass der Wechsel existiert. Spätestens durch
die Akzeptanz wurde er ihm doch bereits „vorgelegt“??
Dies kommt wohl daher, dass
a) Der Wechsel ein uraltes „Relikt“ ist
b) Das Akzept kein gesetzlicher Bestandteil des Wechsels ist (auch wenn es Vorraussetzung für den Protest/Urkundenprozess ist)
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Französische Wechsel „LCR“ sind nicht protestierbar. Unbezahlt
gebliebene LCR werden dem ausländischen Zahlungsempfänger
jedoch schon binnen 8 Tagen nach Fälligkeit bekannt gegeben.
Danach gilt die Zahlung als definitiv.
-> was kann ich dann tun, wenn der Wechsel nicht
protestierbar ist, aber auch nicht bezahlt wird?
-> und was heisst in diesem Zusammenhang „schon binnen 8
Tagen“?? Will ich als Wechselbesitzer nicht schon vorher
wissen, dass nicht bezahlt wurde?
Der LCR unterscheidet sich hierbei v.a. darin dass er nicht „stofflich“ existiert und daher auch nicht akzeptiert werden kann.
Die Forderung aus dem Grundgeschäft bleibt erhalten. Nur der vereinfachte Urkundenprozess ist nicht möglich.
- Welche Unterschiede bestehen im Detail zwischen dem
französischen LCR und dem deutschen Wechsel? Ist das nur die
elektronische Form? Kann der deutsche Wechsel nicht auch in
elektronischer Form erfolgen oder setzt dieser immer ein real
existierendes Stück Papier voraus?
Der deutsche Wechsel ist wie ein Scheck immer „stofflich“ vorhanden.
Zum LCR könnte dir vielleicht diese Seite weiterhelfen:
http://www.banque-cial.de/wechselrecht/main.htm
Gruß Ivo
RIBA-Verfahren Italien?
Hallo,
Zum LCR könnte dir vielleicht diese Seite weiterhelfen:
http://www.banque-cial.de/wechselrecht/main.htm
Gibt es eine ähnliche Seite, die das italienische RIBA-Verfahren näher erläutert? Auf allen Seiten, die ich bislang gefunden habe, ist immer nur die Rede davon, dass dies dem LCR-Verfahren ähnlich sei. Ansonsten kann ich über google und altavista nichts zu diesem italienischen Wechselvefahren finden…
Grüsse
schuelsche