Wechsel gesetzl. KK, wiedermal

Hallo!

Ich werde ab 1.11.02 zwei Halbtagstellen haben, also ein neuer Arbeitgeber kommt dazu, bei dem ich März 03 voll arbeiten werde.

Nun meine Frage: darf ich die Krankenkasse wechseln?
Ist jetzt freier Wechsel überhaupt?

Danke für eine Antwort!
Nicole

Seit wann versichert?
Hi Nicole!

Nun meine Frage: darf ich die Krankenkasse wechseln?
Ist jetzt freier Wechsel überhaupt?

Kommt darauf an. Seit wann bist Du in Deiner Kasse versichert? Warst Du es schon im letzten jahr, kannst Du mehr oder minder problemlos wechseln! Eigentlich hieße das ohne Frist, allerdings beharren die Kassen meist auf einen Monat zum Monatsende (ob sich für ein paar Euro ein Rechtsstreit lohnt, musst Du entscheiden).

Bist Du erst in 2002 in Deine jetzige Kasse gewechselt, gilt eine Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten (es sei denn, sie erhöhen) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

Grüße
Guido

-fristlos-
Hallo Guido,

das ist ja toll! Also muss man jetzt nicht mehr darauf warten, dass 1. die KK den Beitrag erhöht, oder 2. man einen neuen AG hat?

In meinem Fall ist es so, dass ich bei der KK schon seit fast 5 Jahren bin, sollte also kein Problem sein.

Wenn ich jetzt kündige, und noch Frist habe, welche Bescheinigung muss ich dann meinen anderen (neuen) AG überbringen? Noch von der alten Kasse? Oder ist man dann schon bei der neuen versichert? (man darf ja nur theor. bei einer versichert sein, wenn ich mich nicht irre)

Besten Dank!
Nicole

Alles neu macht 2002 ( miserabler Dichter )
Hi Kroeti!

Die Sache mit fristlos…
Neu geregelt wurde, dass man bei Krankenkassenmitgliedschaften **ab 2002> eine generelle Frist von einem Monat zum Monatsende (so wie vorher die freiwillig Versicherten) hat, allerdings auch eine Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten (Ausnahme: Beitragsänderungen). Was mit den Mitgliedschaften von vorher ist, steht allerdings nirgendwo! Das hätte zur Folge, dass es hierfür gar keine Fristen mehr gibt (dieser Punkt war mir unklar, bis ich hier bei WWW aufgeklärt wurde).
Allerdings weiß ich von meinen Kollegen, dass die Kassen in der Regel auch hier auf die Frist bestehen (nicht auf die Mindestmitgliedschaft). Natürlich kann man versuchen, das Ganze rechtlich durchzusetzen, aber ob sich das für eine Monatsdifferenz lohnt, muss jeder für sich entscheiden…

Die generelle Verkürzung der Kündigungsfrist (von vorher 12 Monaten) halte ich für klasse! Dass man allerdings bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr wechseln darf und die Mindestmitgliedschaft um ein halbes Jahr verlängert wurde, ist halt der Preis dafür…

Wenn ich jetzt kündige, und noch Frist habe, welche
Bescheinigung muss ich dann meinen anderen (neuen) AG
überbringen? Noch von der alten Kasse? Oder ist man dann schon
bei der neuen versichert? (man darf ja nur theor. bei einer
versichert sein, wenn ich mich nicht irre)

Du solltest bei Deiner Kasse kündigen und auf eine Bestätigung pochen (bekommst Du auch problemlos). Da Du im „Idealfall“ knapp 8 Wochen Vorlaufzeit hast, kannst Du Dir in aller Ruhe eine neue Kasse suchen und Dich dort anmelden. Von denen bekommst Du eine Mitgliedsbescheinigung, die Du bei Deinem Arbeitgeber einreichen musst. Der wird Dich dann dort anmelden und bei der alten abmelden (endgültig).
Es ist gar nicht möglich, in zwei Kassen gleichzeitig versichert zu sein! Zwar kannst Du Dich bei zwei Kassen anmelden, entscheidend für den Versicherungsschutz ist es jedoch, wo Dein Arbeitgeber Dich gemeldet hat (und wohin er bezahlt). Heißt im Klartext: Wenn Du Mitglied in einer neuen Kasse wirst ohne die alte wirksam gekündigt zu haben, bleibst Du nach dem ganzen Hin und Her in der alten Kasse - es erfolgt nämlich eine monatliche Prüfung…

Grüße
Guido**

1 „Gefällt mir“

Formulierung der Kündigung
Hallo nochmal Guido, und vielen Dank für Deine Mühe!

Die Kündigung muss sicher schriftlich erfolgen, wie formuliert man das kurz und schmerzlos, Grundangabe muss ja nicht, und Bezug auf irgendwelche § ?

_" Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich, unter Einhaltung der derzeitigen KüFrist, meine Mitgliedschaft bei der kündigen.
Meine Versichertennummer lautet…bla, bla

MfG,
…"_

Reicht das, oder soll ich noch extra die Forderung nach der wichtigen KüBestätigung einfügen?
(meine KK ist zwar mit die teuerste, aber von wegen toller Service, ab und an wird einfach was „vergessen“)

Danke, und bis bald!
Nicole

Hallo,
wenn Du jetzt im September kündigst, endet Deine Mitgliedschaft
am 30.11.2002 . Du erhältst von deiner bosherigen Kasse innerhalb
von 14 Tagen nach Eingang der K+ündigung eine schriftliche Bestätigung aus der hervorgeht, dass du diese bei einem Wechsel
in eine andere gesetzliche Kasse dieser vorlegen musst.
Ohne eine solche Bescheinigung der Vorgängerkasse darf dich keine
andere Kasse aufnehmen.

Gruss

Günter

1 „Gefällt mir“

Ziemlich einfach!
Hi!

Schreibe einfach:
Fristgemäß kündige ich meine Mitgliedschaft bei Ihnen zum XX.XX.XX.

MFG
blabla

Dann solltest Du zu Deiner neuen Kasse gehen und dor Mitgliedschaft ab dem darauf folgenden Tag beantragen.

That’s it.

Grüße
Guido

1 „Gefällt mir“

Echt?!
Hi Günter!

Ich sitze ja auf der anderen Seite…

Dürft Ihr echt nur dann neue Mitglieder aufnehmen, wenn diese Euch die Abmeldebescheinigung vorlegen (mich als Personaler interessieren nur die Mitgliedsbescheinigungen - deshalb keine Ahnung)?!

Himmel, da würden mir auf Anhieb bestimmt 20 Kassen einfallen, denen dass egal ist…

Grüße
Guido

Meine zukünftige Krankenkasse verlangt die Bestätigung auch, erst bei Vorliegen dieser ist man versichert…hm, frag mich, was in der Zwischenzeit ist, wenn man sich abmeldet, und wartet, und da grad eine Kieferbehandlung braucht, oder so…

Danke auch für Dein letztes Post, Guido!
Ich schicks nachher ab.

Grüsse,
Nicole

Ging hier nur um die ‚Regel‘
Hi!

Meine zukünftige Krankenkasse verlangt die Bestätigung auch,
erst bei Vorliegen dieser ist man versichert…hm, frag mich,
was in der Zwischenzeit ist, wenn man sich abmeldet, und
wartet, und da grad eine Kieferbehandlung braucht, oder so…

Nun ja - zunächst mal bist Du noch vier Wochen lang versichert, auch wenn Du Dich abgemeldet hast.

Nur: Ich melde regelmäßig Leute bein Krankenkassen an - und wieder ab, weil sie zu Unrecht gekündigt und sich eine neue gesucht haben! Deshalb meine etwas verdutzte Frage…

Grüße
Guido

Hallo,
doch, genau so isses - ohne diese Bescheinigung darf keine Kasse
eine Mitgliedschaft herstellen, es sei denn der Arbeitnehmer
war in den letzten 18 Monaten nicht selbst gesetzlich
krankenversichert.

Gruss

Günter

Hallo,
dass mit den vier Wochen gilt auch nicht mehr jedem Fall -
die vier Wochen fallen immer dann weg, wenn eine Vorrangver-
sicherung (z.B. Anspruch auf Familienversicherung) greift -
Dazu gibt es inzwischen versch. LSG-Urteile.

Gruss

Günter

Oops
Hallo Günter!

Das wusste ich noch nicht - böse Falle…

Und das mir, der sich immer wegen gefährlichen Halbwahrheiten aufregt…

Grüße
Guido

Hi!

Gut zu wissen! Dann weiß ich in Zukunft wenigstens, wenn ich etwas eigentlich falsches eingebe…

Grüße
Guido