Hallo Experten,
ich habe folgendes Problem:
Mein Mann ist privat versichert und ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Ich befinde mich derzeit 3 Jahre in Erziehungszeit und muss aber aufgrund meines noch bestehenden Arbeitsvertrages monatlich über 300 Euro in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, obwohl ich kein Einkommen habe. Das schmerzt
Eine Herabstufung auf eine Pflichtversicherung in der GKV ist leider laut meinem Arbeitgeber nicht möglich.
Folgende Überlegung:
Ich würde mich als Teilzeitkraft für 401 Euro anstellen lassen, dann bin ich aus diesem Arbeitsverhältnis pflichtversichert. Das Hauptarbeitsverhältnis ruht ja. Das es zwingend über 400 Euro sein muss ist mir bereits bekannt.
Falle ich durch den 401 Euro Job nun in die Pflichtversicherung oder zählt man jetzt Hauparbeitsverhältnis und 401 Euro Job zusammen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße
Vanessa