Wechsel GKV freiwillig -> pflichtversicht

Hallo Experten,

ich habe folgendes Problem:

Mein Mann ist privat versichert und ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Ich befinde mich derzeit 3 Jahre in Erziehungszeit und muss aber aufgrund meines noch bestehenden Arbeitsvertrages monatlich über 300 Euro in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, obwohl ich kein Einkommen habe. Das schmerzt :frowning:

Eine Herabstufung auf eine Pflichtversicherung in der GKV ist leider laut meinem Arbeitgeber nicht möglich.

Folgende Überlegung:

Ich würde mich als Teilzeitkraft für 401 Euro anstellen lassen, dann bin ich aus diesem Arbeitsverhältnis pflichtversichert. Das Hauptarbeitsverhältnis ruht ja. Das es zwingend über 400 Euro sein muss ist mir bereits bekannt.

Falle ich durch den 401 Euro Job nun in die Pflichtversicherung oder zählt man jetzt Hauparbeitsverhältnis und 401 Euro Job zusammen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße

Vanessa

Hallo,

man muss schon die Gesamtsituation betrachten, und hier „üben“ Sie eine versicherungsfreie Beschäftigung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus. Wenn Sie nur den 401 Euro-Job ausüben würden und Ihren Arbeitsvertrag richtig! kündigen, dann gäbe es ja nur die eine Beschäftigung und sie würden pflichtversichert.

So aber nicht, und die richtige Beschäftigung zu kündigen…na ich weiß ja nicht.

Sie zahlen übrigens die ungefähr 300 Euro monatliche Krankenversicherung, da ihr Mann sich privat versichert hat, also die Solidargemeinschaft verlassen hat, weshalb jetzt sein Einkommen zur Hälfte (maximal bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze) ihnen zugerechnet wird (da sie ja als Ehefrau grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt Ihrem Mann gegenüber haben).

Bei der freiwilligen Versicherung werden die Beiträge immer nach Ihrem Einkommen berechnet, hier zählt der Anspruch auch.

Daher der hohe Beitrag. Es kann ja nicht sein, (extrem ausgedrückt) dass ihr Mann mit seinem hohen Einkommen der Solidargemeinschaft den Rücken kehrt und in der privaten KV weniger Beiträge zahlt, und auf der anderen Seite möchte man die Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen und nur geringe Beiträge als Ehefrau zahlen, dann würde die Solidargemeinschaft ja augenutzt. Nur um mal den Hintergrund zu kären.

Wäre Ihr Mann in der GKV geblieben, wären Sie ja eventuell (müsste man prüfen) beitragfrei gewesen. Gegen dies hat sich Ihr Mann aber durch den Schritt in die PKV entschieden.

Hoffe, es ist jetzt ein bisschen klarer…

Grüße
Andreas