Guten Tag „gedulden“,
nachdem die Reform zum 01.01.2011 klar ist und auch die verminderte Pflichtversicherunggrenze, kann ich sagen, dass in der Tat der Wechsel möglich ist, sofern
der Arbeitgeber das erstmalige Übersteigen der Pflichtversicherungsgrenze bestätigen kann.
( 44.550.- Euro (entspricht montl. 3.712,50 Euro).
Insbesondere, wenn ein Angstellter durch einen Wechsel des Arbeitgebers plötzlich über der Pflichtversicherungsgrenze verdient, kann er tatsächlich direkt in die PKV wechseln, muss also NICHT 1 ganzes Jahr Einkommen (rückwirkend) über der Pflichtversicherungsgrenze nachweisen.
Wichtig:
Maßgeblich ist tatsächlich, dass der ARBEITGEBER die Versicherungsfreiheit zum 01.01.2011 feststellt und der gesetzlichen Krankenkasse die Versicherungsfreiheit zum 01.01.2011 mitteilt. Frage also Deinen Arbeitgeber, ob er dies aufgrund der geänderten Gesetzeslage und Deiner EInkommenssituation tut, bzw. aufgrund der Reform zum 01.01.2011 wird tun können.
Wenn er dies bejaht, solltest Du Dich direkt jetzt um die passende PKV kümmern und möglichst bald eine Antragsannahme erwirklen (um aus dem Gesundheitsrisiko zu kommen). Wir beraten bereits Kunden, die erst zum 01.01.2011 aufgrund der neuen Gesetzeslage wechseln können (übersteigen der neuen, geringeren Pflichtversicherungsgrenze).
Informiere Dich gern auf unserer Homepage über die Info`s, die wir da im Detail zur Verfügung stellen:
http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm
Kannst auch gern direkt anrufen, wir beraten telefonisch wie persönlich grundsätzlich kostenlos Hans-Günter: Tel. 07127-18388
H.-Michael: Tel: 0711-280 528 90
Wenn Du magst, stehe ich (wir) als Berater zur Verfügung. Als selbständige und „reine“ PKV-Spezialisten seit inzwischen über 20 Jahren verfügen wir über das wichtige Spezialwissen, um unseren Kunden zuverläßig den richtigen Versicherer und Tarif zu vermitteln und betreuen unsere Kunden auch alle dauerhaft. Wir besonders wichtig halten wir dabei neben solider Kennzahlen und sauberer, reklamationsfreier Schadensabwicklung der Versicherer die längerfristige Beitragsstabilität des Versicherers, was wir uns aufgrund bestehender Kunden
(über 30 Jahre) auch schriftlich belegen lassen.
Liebe Grüße
Hans-Günter und Michael