Hallo zusammen,
meine Tochter trägt seit geraumer Zeit eine herausnehmbare Zahnspange. Letztes Jahr wurde mir erklärt, dass es schon notwendig sei, eine festsitzende Apparatur zu veranlassen. Gesagt, getan. Auch noch eine Vereinbarung über besondere Massnahmen (professionelle Zahnreinigung,usw.)unterschrieben, die ich, leider recht schluderich, weil ich mir sage, das Kind hat die Apparatur noch nichtmals im Mund!,in Raten zahle. Jetzt noch folgendes Problem: dieses Jahr von GKV in PKV gewechselt. Muss alles neu beantragt werden, weil es die GKV ja nicht mehr betrifft? Zumal ich eh nicht ganz begeistert von der ganzen Sache bin.
Hallo, die ausservertraglichen Leistungen für die feste Zahnspange werden zurückerstattet und es wird ein Privatplan erstellt. Ich hoffe Du warst Dir über die jetzt erheblich höheren Kosten für eine komplette Privatbehandlung vor dem Wechsel im Klaren?
Grüsse
Wechsel GKV in PKV bei laufender KFO-Behandlung
Hi, da der Versicherungsfall (die KFO-Behandlung) vor Versicherungsbeginn der PKV eingetreten ist, gibts genau genommen für die ganze Behandlung nichts von der PKV.
Auch musst Du das ja im Antrag angeben, dass hier eine Behandlung durchgeführt wurde, bzw. geplant ist. Dann gibts in der Regel sowieso schon einen Ausschluss dafür.