Hallo,
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Meine BKK hat nun vor einem Monat die Gebühren drastisch erhöht. Ich habe daraufhin eine außerordentliche Kündigung geschrieben (Beitragserhöhung). Diese wurde abgelehnt weil die BKK fusionierte und dabei der Beitragssatz korrigiert wurde… also kein Sonderkündigungsrecht!
Nun darf man nach 18 Monaten Zugehörigkeit auch wechseln.
Meine Frage: Darf ich nach 18 Monaten die Kündigung einreichen (Zugehörigkeit dann ca 20 Monate) oder kann ich nach 16 Monaten die Kündigung schreiben, sodaß ich direkt nach 18 Monaten draussen und in der neuen Kasse bin?
Ist etwas kompliziert formuliert! Verständlich??
Würde mich über eure Ratschläge, Tipps freuen.
Danke + Gruß,
Michael
Bindungsfrist 18 Monate
Hallo Michael,
eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Wird die Kündigung für einen Zeitpunkt ausgesprochen, zu dem ein Krankenkassenwechsel noch nicht möglich ist, weil z.B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzudeuten.
Beispiel:
Versicherungspflichtiges Mitglied seit 01.04.2004. Kündigung der Mitgliedschaft am 06.06.2005 zum 31.08.2005.
Die Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.08.2005 ist nicht möglich. Die Bindungsfrist von 18 Monaten bis 30.09.2005 ist noch nicht erfüllt.
Die Krankenkasse informiert das Mitglied über diesen Tatbestand und hat die Kündigung auf den 30.09.2005 umzudeuten.
gefunden nach googeln auf:
http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html?char=K…
Gruß
Ann
Hallo Michael,
bei meiner Ex-Krankenkasse kamen sie mir auch mit der Fusionsgeschichte und wollten, wahrscheinlich wegen der zusätzlichen Arbeit, die Kündigung ablehnen. Das ließ ich mir nicht gefallen!
Das Sonderkündigungsrecht gibt es ja,um den „plötzlichen“ Erhöhungen auszuweichen und einer günstigere Kasse beizutreten.
Lass Dir dieses Recht nicht mit fadenscheinigen Argumenten nehmen!!!
Viel Glück Iso.Osi